Kann die Polizei meine Tochter holen?
Hallo, also meine Tochter (15) schläft unerlaubt bei ihrem Freund(20), daher ist es möglich, dass ich sie durch die Polizei nach Hause holen kann? Da ich besorgt bin, da es kein guter Einfluss für sie ist.
4 Antworten
Kann die Polizei meine Tochter holen?
Eher nicht, denn es fehlt ihnen schlicht und ergreifend die Rechtsgrundlage dafür. Innerfamiliäre Probleme solltet ihr innerhalb der Familie klären, das Polizeirecht eignet sich nicht dafür. Schutz ziviler Rechte gibt es nur dann, wenn nicht rechtzeitig behördliche Hilfe zu erlangen ist.
Erst wenn das Übernachten bei ihrem Freund eine Gefahr für die öffentliche SuO darstellen würde, könnte die Polizei einschreiten.
Man muss hier ganz klar festlegen, dass Eltern den Umgang mit dem Freund nicht so einfach verbieten können, solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wenn sie jedoch bei ihm übernachtet, nicht nachhause kommt etc., währe das theoretisch schon möglich.
Es kommt ja immer darauf an was der Fragesteller gemeint hat. Wegen dem bloßen Umgang ist ein Einschreiten natürlich nicht gerechtfertigt. Stehen andere Straftaten im Raum, kann die Polizei einschreiten.
Es währe an §235 1 2. StGB zu denken. Vgl. OLG Köln, 1 Ws 137/16
Und du glaubst m das würde etwas ändern und deine Tochter würde einsehen, dass sie einen Fehler gemacht hat?
Die Polizei unterhält keinen Taxidienst.
Woher die Weisheit? Die Polizei darf einschreiten bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Das liegt hier wohl nicht vor.