Kann die Polizei addressen von welchen im Ausland herausfinden?

5 Antworten

Selbst wenn ein Deutscher in der Schweiz zu schnell fährt, kann er unter Umständen noch nicht mal belangt werden, trotz Kennzeichen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeld-schweiz-vollstreckung/

Ich habe noch nie erlebt, dass die Behörden in USA mit uns zusammengearbeitet hätten. Alle Adressen für Bußgeldbescheide die ich innerhalb Europas oder auch gelegentlich in die USA versendet habe, habe ich mir über "whitepages.com" oder vergleichbare Seiten der jeweiligen Staaten rausgesucht. Manchmal haben Firmen auch eine Website zu Werbezwecken, wo die Firmenadresse im Impressum steht, thats easy.

So wie im Fernsehen, wo bei der Navy CIS immer sofort alle möglichen Daten auf den Riesenbildschirmen nach Wunsch zur Verfügung stehen, läuft das im wirklichen Behördenleben leider noch lange nicht:

Mit der gängigen aber wohl inzwischen (in der Europäischen Union) auch nicht mehr ganz haltbaren Formulierung, "Ansprüche, die aus dem öffentlichen Recht eines anderen Staates fließen, können vor ausländischen Gerichten grundsätzlich nicht durchgesetzt werden, denn einem ausländischen Staat wird zur Durchsetzung seiner Steuer- und Gebührenforderungen der inländische Justizapparat nicht zur Verfügung gestellt", lehnt die deutsche Rechtsprechung die Beteiligung an der Forderungsbeitreibung in bezug auf öffentlich-rechtliche Ansprüche anderer Staaten ab (vgl. BGH WPM 1970, S. 785, 786; KG OLGE 20, S. 91). Das entspricht der Haltung auf der ganzen Welt. Ihre Vertreter können sich etwa auf die UN-Declaration on Principles of International Law concerning Friendly Relations and Cooperation among States vom 24.10.1979 (9, International Legal Materials, 1970, p. 1292) berufen, die es jedem Staat verbietet, sich in Angelegenheiten einzumischen, die der inneren Jurisdiktion eines anderen Staates unterstehen. Alle ausländischen Staaten lassen die Vollstreckung aus Leistungsbescheiden aus Drittstaaten deshalb nur ausnahmsweise zu, denn die Verwaltungsvollstreckung ist hoheitliche Tätigkeit, die im Ausland nicht vollzogen werden kann (vgl. Scholtz in: Koch/Scholtz, AO, Anh. zu § 117 Rn. 1; Oehler in Lexikon des Rechts, Völkerrecht, "Personalhoheit", S. 234).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar, sie kontaktieren die jeweilige Polizei im Ausland

Ja, indem sie die Ausländische Polizei kontaktieren und fragen wo er/sie/es ist etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich hege großes Interesse an Gesellschaftspolitik

Abowww was hast du gemacht

spaß kein plan aber wünsche dir das es nicht klappt/klappt wie du‘s halt brauchst😂