Kann der Vermieter die selbstständige Treppen- und Hausreinigung der Bewohner verbieten?
Ein Haus mit 5 Wohnungen. Alle verstehen sich.
Das Hausbesitzer-Vermieter-Paar, will uns die Hausreinigung nicht gestatten.
Dafür soll ein Team per Vertrag verpflichtet werden.
Ist dem so ?
Kein Hinweis im Mietvertrag.
2 Antworten
Ja, der Vermieter kann das entscheiden und über die Nebenkosten abrechnen, wenn es im Mietvertrag steht.
"Wenn es im Mietvertrag steht" Ja was denn? Offensichtlich steht es hier nicht im Mietvertrag. Der Vermietr kann es trotzdem fordern, wenn im Mietvertrag die Betriebskostenvorauszahlung samt Abrechnung vereinbart wurde. Das ist dein Hähh !
Offensichtlich steht es hier nicht im Mietvertrag.
Deswegen ja meine Bemerkung bzw. Einschränkung diesbezüglich.
Müsstest Du nicht eher auf alle anderen Antworten hier kommentieren, in denen diese Einschränkungen nicht gemacht wurde?
Ihr könnt dem Vermieter nicht verbieten eine externe Firma zur Hausreinigung kommen zu lassen.
Der Vermieter kann es euch aber auch nicht verbieten zusätzlich das Treppenhaus zu reinigen.
Zusätzlich? Es ist ein runtergekommenes Haus, da putzt und wischt doch keiner 2 x die Woche.
Wo steht etwas von „ Wir verbieten „? Kann man sich das Frage stellen auch schenken 🙄
Diese Argument ist nicht richtig. Die Treppenreinigung ist Sache des Vermieters und der Vermieter kann nur dann eine Firma beauftragen, wenn er andere Bertriebskosten durch monatliche Vorauszahlung sowie deren Abrechnung mit den Mietern vereinbart hat.