Kann das jobcenter mich zwingen in stationäre Behandlung zu gehen?

8 Antworten

im Moment fällt es mir schwer irgendeinem zu vertrauen außer meinen Therapeuten

Dann solltest Du Dich auch nur von diesen behandeln lassen. Das Jobcenter hat da insofern nicht mitzureden.

In meiner Eingliederungsvereinbarung steht glaub ich auch das ich ein Platz in der Klinik finden muss.

Wieso glaubst Du das nur? Hast Du Dir die EGV vor Unterschrift nicht durchgelesen?

Bei Verletzung der EGV (Wenn Du nicht das tust, zu was Du Dich per Unterschrift verpflichtet hast), kannst Du sanktioniert werden.

Das Jobcenter kann theoretisch und praktisch die Leistungen auch wegen sog. mangelnder Mitwirkung entziehen.

Oder aber wegen fehlendem Anspruch auf ALG 2 aufgrund von nicht gegebener Erwerbsfähigkeit.

Letzterer Eindruck beschleicht mich, wenn mich mir Deine Fragestellung durchlese.

Du solltest Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden bzw. evtl. an einen Anwalt.

Um Deine Titelfrage noch zu beantworten: Direkt zwingen kann es Dich nicht. Indirekt aber ggf. schon.

Die Dame weiß nicht was sie darf und was sie nicht darf !

wen sie das wirklich mascht zeigt sie einmal wegen Nötigungen an den das Nötigungen rhat keinerlei rechte über dein Behandlung zu entscheiden und erst recht nicht dir deswegen Geld zu streichen bzw deinen Eltern!

Du kannst dich auch an die geschäftsleitung vor ort wenden bzw deine eltern und dich da über das Verhalten der dame beschweren und auch auch über den versuch der nötiegung!

Das kann man aber auch über das bürgerbüro machen den die helfen einen oft auch!

Am besten wäre wen dir dein Kontakt Therapeut das es für dich besser ist wen du keinerlei Kontakt soweit möglich merh mit dem jobcenter haben darfst!

In Eine EGV kann alles möglich stehen aber wie kann sowas drin stehen wen die dame nicht vom Ärztlichen dienst ist !

Rede mal mit deinem therapeuten auch über das was die ander klinik gemacht hat was ja zu einer Verschlimmerung deiner Gesundheit geführt hat!

Damit das dan nicht wider passieren kann!

Warum sagst du es nicht den Leuten vom Job Center und den Ärzten so?

Nein, Zwangsbehandlungen sind strengstens verboten in Deutschland, bzw. sind nur auf richterliche Anordnung zulässig, wenn akute Eigen- oder Fremdgefährund besteht. Irgendein Hans-Wurst vom Jobcenter darf da garnichts anordnen. Und ab sofort sagst du bitte dem Sachbearbeiter vom Jobcenter kein Wort mehr bzgl. deiner Gesundheit. Da kannst du einfach sagen: "Meine Gesundheit geht sie nichts an."

Schreibe einen Antrag, dass Telefonnummer und E-Mail Adresse beim Jobcenter gelöscht werden. Dann können sie dich auch nicht mehr telefonisch belästigen. Du musst nur postalisch erreichbar sein (Erreichbarkeitsanordnung). Beim nächsten Anruf einfach sofort das Gespräch abwürgen oder auflegen. Da kann und darf nichts passieren.

Falls dir nochmal eine Leistungseinstellung angedroht wird, einfach sagen: "Sie sollten mal das SGB lesen, bevor sie sich hier durch versuchte Nötigung strafbar machen. Und falls sie wirklich meine Leistungen kürzen oder einstellen sollten, sehen wir uns vor dem Sozialgericht wieder."

GutenTag2003  14.01.2021, 10:37
sollten mal das SGB lesen, bevor sie sich hier durch versuchte Nötigung strafbar machen.

Große, tapfere (sinnlose) Worte.

Das ist stets zu empfehlen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

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HansHans355  14.01.2021, 10:40
@GutenTag2003

Hier gäbe es nur eine einzige Mitwirkungspflicht: Sich vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit begutachten zu lassen oder einer alternativen Gutachterstelle, wie dem Gesundheitsamt. Gegenüber einem Sachbearbeiter muss man sich zu medizinischen Themen garnicht äußern.

Und die Freiheit bzgl. medizinischer Behandlung steht deutlich über dem SGB.

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GutenTag2003  14.01.2021, 11:35
@HansHans355

Wer spricht - außer Dir - von einer Zwangsbehandlung.

Ich glaube bei schießt Deine Phantasie durch die Decke. Lebst Du in Absurdistan ?

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yamat501  14.01.2021, 11:21

Und du solltest dich mal damit befassen was eine Eingliederungsvereinbarung ist. Wenn in dieser drin steht, sie verpflichtet sich zu einem Klinikaufenthalt und sie das so unterschreibt. Kann das Amt, wenn sie nicht nachweisen kann, trotz Bemühungen keinen Platz gefunden zu haben ihr durchaus den finanziellen Hahn zu drehen. Das einzige unmögliche daran wäre den Eltern, das Geld gleich mit zuzudrehen

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yamat501  14.01.2021, 11:30
@HansHans355

Also in deinem Link geht es um den Verwaltungsakt, der nach der EGV stattfindet. Und da wurde es als rechtswidrig eingestuft, jemanden zu zwingen. Solange sie aber aus freien Stücken die EGV unterschreibt, ist da kein Zwang.

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GutenTag2003  14.01.2021, 11:37
@HansHans355
Eindeutig rechtswidrig, was das Jobcenter hier versucht.

Wache mal wieder auf. Du verrennst Dich da in Deinen Phantasien.

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