Käufer abgesagt- jetzt droht er Trotzdem zu kommen?

4 Antworten

Genau deswegen, gebe ich niemals meine genaue Adresse raus. Vielleicht kannst du mit ihm reden.

Hattet ihr denn vorher, als Du den Artikel noch verkaufen wolltest, schon alles incl. Preis geklärt oder sollte er ihn sich erst mal angucken und erst dann wolltet ihr den Rest verhandeln?

Falls ersteres: dann ist offenbar bereits ein rechtskräftiger Vertrag entstanden, der auch eingehalten werden sollte, weil man sich ansonsten auf z.B. Ausgleichszahlungen vorbereiten kann.

Falls nur ein paar wenige Punkte, aber z.B. noch nicht der endgültige Preis feststand, dann ist noch nichts rechtskräftiges zustande gekommen.

Man gibt auch niemals seine Privat Adresse raus.

Wenn Ihr euch geeinigt habt, habt ihr laut dem BGB einen Kaufvertrag den Du nicht Widerrufen kannst.

Er könnte gegen dich vor gehen.

Habe einen Käufer mit dem ich mich verabredet habe abgesagt weil ich den Artikel doch nicht verkaufen kann.

Es kann sein, dass dennoch ein nach dem BGB geschlossenener rechtsgültiger Kaufvertrag zustandekam.

Was soll ich jetzt machen?

Mehr Einzelheiten erzählen, sonst ist keine Hilfe möglich.