JVA-Stammheim Stuttgart

4 Antworten

Ohne Besucherschein geht das nicht und den Perso brauchst Du auch. Denn es muss ja geprüft werden ob Du der Besuchsberechtigte bist.

tjaaah 
Fragesteller
 09.04.2014, 18:10

ok danke :)

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wenn man jemanden besuchen will braucht man unbedingt einen Besucherschein

Wenn der Inhaftierte in UHaft ist, benötigst du eine Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts.

Bei Strafhaft benötigst du für die JVA Stuttgart KEINEN Besucherschein o. ä. ,sondern vereinbarst direkt mit der Besucherabteilung - Tel.Nummer steht auf der Homepage der Anstalt - einen Termin.

Gültiger Personalausweis ist mitzubringen!

VG.

tjaaah 
Fragesteller
 10.04.2014, 15:39

okay.

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Du musst beides haben. auf dem Besucherschein auch Deinen Namen und nicht ein anderen.

tjaaah 
Fragesteller
 09.04.2014, 18:10

danke

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Du wirst beides benötigen. Aber gib doch einfach mal über Google JVA Stuttgart-Stammheim ein, auf der HP erfährst Du das Wichtigste.

tjaaah 
Fragesteller
 09.04.2014, 18:10

dankeschön

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