Jugendlichen bei uns aufnehmen?
Hallöchen,
wir möchten bei Uns einen befreundeten Jugendlichen aufnehmen.
Er ist 15 Jahre alt, und hat schwerwiegende Probleme in seiner Familie.Die sich durch eigene Beobachtungen sowie Konfliktlösungsversuchen durch den EzB (Erziehungsbeistand) und FH (Familienhilfe) vom Jugendamt leider nicht mehr beheben lassen. Man hat Ihm jetzt angeboten in eine WG für Jugendliche vom JuA zu ziehen.Nur dieses möchte er nicht,aufgrund von eigenen Erfahrungen 2012. Welches leider nur schlechte waren.
Wir möchten Ihn bei uns aufnehmen, um Ihm ein stabiles Familienleben zu bieten zu können,wo er sich voll entfalten sowie wohlfühlen kann. Und sich natürlich auf seine Zukunft mit aller Ruhe vorbereiten kann. Er ist jetzt schon die meiste Zeit bei uns und geht nur noch zum schlafen nach Hause, wenn er das überhaupt macht.
Er ist jetzt schon für uns vollkommen in unsere kleine Familie integriert. Und er versteht sich super mit unseren kleinen Kindern sowie wieanders herum und wir natürlich auch.
Habt ihr irgendwelche Ideen oder Ratschläge?!
Geht das überhaupt noch mit 15 Jahren? Weil Ich bisher nur Artikel gefunden habe für Kleinkindern.
Bitte um Hilfe
Möchten uns erstmal im Vorfeld informieren bevor wir direkt ans zuständige Jugendamt heran tretten.
3 Antworten
Habt ihr irgendwelche Ideen oder Ratschläge?!
Ja! Geht zum betreuenden Jugendamt und tragt dort euren Vorschlag vor. Es sollte prinzipiell möglich sein, hängt aber von einigen Faktoren ab. (z.B. wer hat das Sorgerecht?)
Wie wollt ihr das finanzieren? Wenn ihr darauf spekuliert, Pflegegeld für den Jugendlichen zu erhalten, sind andere Voraussetzungen nötig, als wenn ihr ihn rein mit dem Kindergeld groß bekommen wollt
Mit dem Einverständnis des Jugendamtes und der Eltern könnt ihr Pflegeeltern für ihn werden. Es kann sein, dass das Jugendamt euch abverlangt den Pflegeeltern Kurs zu machen. Es kann aber auch sein, dass dem nicht zugestimmt wird.
Wer hat das Aufenthaltbestimmungsrecht? Das Jugendamt? Wenn ja, kann das Jugendamt euch die Zustimmung für die Aufnahme des Jugendlichen geben oder auch nicht.