jugendliche klaut im Laden, haften die Eltern oder wird der Heranwachsende zur Verantwortung für sein Handeln herangezogen? Minderjährige unterliegen Aufsicht?

8 Antworten

Dass Eltern für ihre Kinder haften, ist meistens so pauschal ohnehin ein Märchen. Wenn das Kind in der Pause ist, ist es nicht unter Aufsicht der Eltern, sondern dann haben die Lehrer die Aufsichtspflicht. Inwiefern sie der nachgekommen sind oder nicht, lässt sich so einfach nicht sagen - Fakt ist aber, dass Kinder ab einem bestimmten Altern nicht dauerhaft beaufsichtigt werden müssen.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall das Kind nicht in der ersten Klasse ist, also älter als 7. Dann dürfte davon ausgegangen werden, dass es die nötige Einsicht hat, zu erkennen, dass Diebstahl falsch ist. Demzufolge wäre das Kind haftbar. Wenn Schaden entstanden ist, kann zudem auch Schadenersatz geltend gemacht werden und wenn die Eltern nicht bereit sind, zu zahlen, kann das Kind auf den Schulden sitzen bleiben, bis es selbst Geld verdient und sie begleichen kann.

Eltern haften für ihre Kinder

Auch wenn das überall steht: Dieser Satz ist schlichtweg falsch.

Eltern haften nie für das Verschulden ihres Kindes. Sie haften für ihr eigenes Verschulden: wenn sie die Aufsichtspflicht hatten, diese verletzt haben und somit der Schaden überhaupt erst entstehen konnte.

Da die Mutter hier die Aufsichtspflicht nicht haben konnte, kann sie sie auch nicht verletzt haben und somit ist eine Haftung der Mutter zu 100% ausgeschlossen.

Das Kind kann selber haften (also zivilrechtlich zu Schadenersatz verpflichtet sein) wenn es mind. 7 ist und kann auch strafrechtlich belangt werden, wenn es mind. 14 ist.

bereits grundschüler wissen das man nicht klauen sollte. natürlich kann der laden Strafanzeige stellen. ob es zu einer verurteilung kommt, hängt vom alter des kindes ab.

was jetzt die berufstätigkeit der mutter damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz....

Dabei geht es um die Aufsichtspflicht. Man muss Kinder nicht rund um die Uhr im Auge behalten. Altergemäße Alleingänge sind völlig in Ordnung. Wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt haften Eltern auch nicht.

Ich denke mal, es ist davon abhängig wie alt das Kind ist und damit ob Deliktsfähigkeit besteht. Sonst können die Eltern das erstatten aber sind, glaube ich, nicht dazu verpflichtet

Allyluna  27.02.2018, 14:50

Das Kind ist aus der Schule abgehauen! Die Eltern wären so oder so nicht in der Pflicht.

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Stumpen5  27.02.2018, 14:51
@Allyluna

Da hast du natürlich Recht. Aufsichtspflichverletzung. Aber trotzdem dürfte die Deliktsfähigkeit eine Rolle spielen.

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