Jobcenter?
Guten Tag, ich habe eine Frage
Meine Freundin nächtigt seit einiger Zeit bei mir hin und wieder fährt sie mal nach Hause. Da es mir gesundheitlich momentan auch nicht gut geht, leistet sie mir halt Beistand.
Jetzt soll wohl bei ihrer Mutter das Jobcenter vor der Tür gestanden haben, mit Anhang eines Strafverfahrens, da ihre Tochter sich zu Hause nicht mehr aufhalten würde ( sie wohnen mit Wohnberechtigungsschein in einer Wohnung ebenso ist diese Wohnung eine Bedarfsgemeinschaft.)
Die Mutter meinte, dass meine Freundin zu 100 % dort wohnen, müsste aufgrund dessen, dass es eine Bedarfsgemeinschaft mit Wohnberechtigungsschein ist.
zudem ist meine Freundin weitaus über volljährig.
dazu kommt noch, dass sie nicht oft beziehungsweise nicht über unfassbar langen Zeitraum bei mir nächtigt. Immer mal wieder fährt sie nach Hause und nächtigt auch dort
Ich habe kein gutes Verhältnis mit ihrer Mutter und ihr passt es auch nicht dass ihre Tochter mit mir zusammen ist. Deshalb könnte ich mir eben so gut vorstellen, da sie aufgrund dessen, dass sie momentan viel bei mir nächtigt gemerkt hat, dass es auch ohne sie geht. Zudem bekäme sie noch mehr Geld, wenn sie auszieht und sich woanders meldet..
Wie ist sie Rechtslage kann man sie dafür belangen ?
Klingt das alles logisch?
Oder ist es doch ein abgekartetes Spiel?
2 Antworten
Die Rechtslage verrät Euch ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Meine Freundin nächtigt seit einiger Zeit bei mir hin und wieder fährt sie mal nach Hause.
Das ist nicht gut. Vor allem dann nicht, wenn das Jobcenter nichts davon weiß.
Sie sollte für klare Verhältnisse sorgen.
das Geld einer Bedarfsgemeinschaft kann gekürzt/verändert werden, wenn die B.-Gemeinschaft nicht mehr besteht ! ? bzw. erhöht werden ?
das weiss ich vom Hörensagen....aber nur das !
besser Infos im Internet !
Inhalt
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