Jeanshose vor 7 Monaten gekauft, jetzt löst sich die Naht auf, kann noch umgetauscht werden?

5 Antworten

Wenn es ein versteckter Mangel ist dann geht das glaube ich auch noch länger mit dem umtauschen.Ich würde es einfach mal versuchen. Oder geh in den laden und sag die hättest du vor 1 monat gekauft aber leider den Kassenzettel verloren.Manchmal klappt das auch ;)

Die Verjährung innerhalb von 6 Monaten ist geändert worden durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, hiernach verjähren Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf nach 2 Jahren. Du hast zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung und/oder Neulieferung, erst danach -also wenn dies auch scheitert, weil es z.B. die letzte Jeanshose war oder auch die neue Erstatzjeanshose mangelhaft sein sollte- kannst du dein Geld zurück verlangen oder z.B. vorschlagen, dass du die Hose behälst, aber einen Teil des bezahlten Geldes zurück haben möchtest (=Minderung)

jacobi06  16.05.2007, 11:08

das stimmt nicht ganz:

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen. In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

sehr gut beschrieben hier was Gewährleisung und Garantie bedeutet:

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Ich würde es wie "kai aus berlin" versuchen, es sind alles nur Menschen und wenn man Nett und Sachlich bleibt, sind die meisten Türen offen, ...

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Reklamieren kann man auf jeden Fall innherhalb der zweijährigen Garantie. Ab dem 7. Monat müsstest Du im Zweifel beweisen, dass der Mangel auf einem Herstellerfehler beruht. Wenn es ein renommierter Händler ist, wird er sich vielleicht kulant zeigen, wenn er sieht, dass das Problem nicht aufgrund einer äußeren Beschädigung beruht. Falls Du dort kein Glück hast, lohnt es sich eventuell, wenn Du Dich an den Markenhersteller direkt wendest.

babuschka  16.05.2007, 11:16

Mit dem Markenhersteller,..das ist auch für mich ein guter Tip. Hab mal eine Hose (dünnes Cord)3 mal angehabt, da war sie zwischen den Beinen durchgescheuert (ungelogen!!!). Ich also zum Laden und dort bin ich blöd angeguckt worden, es wäre ja eindeutig Verschleiß! Klar ist es Verschleiß,...aber nach 3 Mal Nachmittags tragen? Is mir noch nie passiert so was!!

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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt auch für Kleidung. Allerdings könnte man dir vorwerfen, dass kein Mangel, sondern Verschleiß zur defekten Naht geführt hat, wobei ich meine, dass eine Jeans auch im harten Einsatz länger halten sollte.

Da die Beweislastumkehr nicht mehr gilt (in den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass die Ware beim Kauf mängelfrei war), könnte sich unter Umständen der Händler quer stellen. schließlich muss er die Hose wiederum beim Hersteller reklamieren.

Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen und zum Händler gehen. Solltest du sie in einem Kaufhaus gekauft haben, sehe ich auch weniger Probleme. Ich habe bei Karstadt Sport kürzlich ein Laufhose nach fünf (!) Monaten reklamiert, weil sich die Reflexstreifen lösten. Der Kassierer hat sich die Hose noch nicht einmal angeschaut und mir angeboten, entweder den Betrag auszuzahlen oder auf eine neue Hose anzurechnen. Allerdings solltest du noch einen Beleg für deine Jeans haben.