Jahreszeugnis der Berufsschule ( Zerspanungsmechaniker), 2 Lehrjahr besagt " .. Leistungsanforderungen der Klasse nicht erfüllt" , Rest unten?
Mein Bruder hat nun sein Zeugnis für das 2te Lehrjahr bekommen, leider mit zwei 5en. Ganz unten steht .. hat die Leistungsanforderungen der Klasse nicht erfüllt.
Bedeutet das nun er ist gezwungen zu wiederholen weil er sonst nach dem dritten Lehrjahr nicht zur Gesellenprüfung zugelassen wird ?
Bitte nur verbindliche Antworten aus eigener Erfahrung uns 100%iger Sicherheit, keine Annahmen oder Vermutungen es geht hier um seine Zukunft und wie er nun weiter verfahren soll danke im voraus!
3 Antworten
Wiederholen gibt's nicht in der Ausbildung.
Den schulischen Teil der Ausbildung könnte er auf diese Weise vergeigen, wenn er auch nach dem dritten Lehrjahr zwei Fünfer (oder schlechter) hat. Dann bekommt er eben kein Abschlusszeugnis der Berufsschule, sondern nur ein Entlassungszeugnis.
Das hat aber nichts mit der Abschlussprüfung der Kammer zu tun. Die kann er unabhängig davon bestehen.
In der Ausbildung kann man nicht sitzen bleiben. Er macht weiter oder kann beantragen zu wiederholen
wiederholung gibt es nicht , in der lehrzeit .
muß er sich mal anstrengen , damit er den abschluß schafft .
JA !
da sollen der zerspaner und der elektriker sich besonders gut hervortun mit praktischen leistungen .
Ein Freund macht gerade eine Ausbildung zum Elektroniker und hat Angst davor wiederholen zu müssen daher ging ich davon aus das das dort genau wie in der Schule üblich ist .. sind sie sich ganz sicher ?