Istikhara?

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Wa aleykum selam wa rahmetullahi wa barakatuh (Frieden und Segen seien auch mit dir) schau Mal hier, hoffe es hilft dir!

Die Beschreibung des Istikhara-Gebets (des Gebets zur Eingebung der richtigen Entscheidung) wurde von Jabir Ibn ˈAbdillah As-Salami -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert. Er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte seinen Gefährten das Istikhara-Gebet, bezüglich aller Angelegenheiten, zu lehren, so wie er ihnen gewöhnlich eine Sura des Korans beibrachte, sagend:

„Wenn jemand von euch eine Angelegenheit (Vorhaben) im Sinn hat, so soll er zwei Gebetseinheiten (Rakˈah), unabhängig des Pflichtgebets, verrichten und soll dann sagen:

Allahumma, Innie Astakhieruka bi ˈilmika, wa astaqdiruka bi qudratika, wa as-aluka min fadlika, fa innaka taqdiru wa laa aqdiru, wa taˈlamu wa laa aˈlamu, wa anta ˈallaamu-l-ghuyuub. Allahumma fa in kunta taˈlamu haadha-l-amra (dann nennen ihn – thumma tusammiehi) khayran lie fie ˈaajili amrie wa aajilihi -er sagte (Qala)- aw fie dienie wa maˈaaschie wa ˈaaqibati amrie faqdur-hu lie wa yassir-hu lie thumma baarik lie fiehi. Allahumma wa in kunta taˈlamu anna-hu scharrun lie fie dienie wa maˈaaschie wa ˈaaqibati amrie –oder er sagte- fie ˈaajili amrie wa aajilihi faßrif-nie ˈanhu [waßrif-hu ˈannie] waqdur lie-al-khayra haythu kaana, thumma raDDinie bihi.“

„O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen Entscheidung aufgrund Deines Wissens, und ich bitte Dich um Kraft (zur Durchführung des Vorhabens) durch Deine Macht, und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst, denn Du hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weißt (alles), und ich weiß nicht(s), und Du bist der Kenner des Verborgenen. O Allah! Wenn Du weißt, dass *diese Angelegenheit (man benennt die Sache) gut ist für mich ist, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende, so bestimme sie mir und erleichtere sie mir, sie zu erreichen! Und gib mir dann Deinen Segen dazu! Weißt Du aber, dass *diese Angelegenheit (man benennt die Sache) schlecht ist, für mich, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende, wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern! Bestimme mir Gutes, wo auch immer dies sei, und mache mich dann zufrieden damit!“

[Überliefert von Al-Bukhary (6841). Und es gibt andere Überlieferungen, so bei At-Tirmidhi, An-Nasai, Abu Dawud, Ibn Maja und Ahmad]

Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in der Erläuterung zu diesem Hadith:

„Al-Istikhara“ ist ein Nomen. (Das Verb) „Istakhaara-llaha“ bedeutet „Talaba minhu“ , sprich er erbittet/ersucht Ihn um die Entscheidung. Beabsichtigt dabei ist die Entscheidung der besseren der zwei Angelegenheiten, für denjenigen, der eine davon braucht/bedarf.

Bezüglich seiner Aussage: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte uns das Istikhara-Gebet zu lehren…bezüglich aller Angelegenheiten“ - sagte Ibn Abi Jamra: „Es ist eine allgemeine Aussage mit welcher das Spezielle beabsichtig ist, denn wenn es um die Pflicht (Wajib) oder eine erwünschte Sache (Mustahab) geht, so wird bezüglich deren Ausführung/Tat kein Istikhara gemacht (nicht um Eingebung gebeten), und in Bezug auf das Verbotene (Haram) und Verpönte (Makruh) auch nicht, so wird kein Istikhara für deren Unterlassung gemacht. Die Angelegenheit beschränkt sich auf das Erlaubte (Mubah) und das Erwünschte (Mustahab), falls es hier zur Kollision zwischen zwei Angelegenheiten kommt und (man um Eingebung bittet) mit welcher von den beiden man beginnen soll oder auf welche man sich beschränken soll. Ich sagte: „…Es umfasst allgemeine gewaltige Angelegenheiten und geringfügige (unerhebliche). Und es kann sein, dass eine unerhebliche/geringfügige Sache in einer gewaltigen resultiert (bzw. diese zur Folge hat.)“

Seine Aussage: „Wenn jemand von euch vorhat…“ kommt im Hadith von Ibn Masˈud vor: „Wenn jemand von euch eine Sache will, so soll er sagen…“

Seine Aussage - „So soll er zwei Gebetseinheiten verrichten, unabhängig von der Pflicht.“ - beinhaltet, dass damit nicht beispielsweise das Frühgebet (Fajr-Gebet) gemeint ist.

An-Nawawi sagte in „Al-Adhkar“: „Wenn er dieses Bittgebet beispielsweise am Ende des Sunna-Gebets (Ratib) von Dhuhr-Gebet spricht, oder am Ende eines anderen freiwilligen (an die Gebete gebundenen / Rawatib) allgemeinen Gebets … so erscheint es, dass man sagt: „Wenn er genau dieses Gebet und das Istikhara-Gebet zusammen beabsichtigt, ist es ihm erlaubt, im Gegensatz dazu, wenn er es nicht beabsichtigt.“

Ibn Abi Jamra sagte: „Die Weisheit des Vorzugs des Gebets dem Bittgebet gegenüber ist, dass man durch das Istikhara-Gebet (Bittgebet) um die Vereinigung des Guten im Diesseits und Jenseits bittet und es somit erforderlich ist, an der Tür des Königs zu klopfen. Dabei gibt es nichts, dass diesem mehr nützt und erfolgreicher ist, als das Gebet, aufgrund dessen, was es an Verherrlichung Allahs und Lobpreisung beinhaltet und die allgegenwärtige Bedürftigkeit Ihm gegenüber zeigt (bzw. Abhängigkeit von Ihm).

Seine Aussage - „Dann soll er sprechen…“ - bedeutet augenscheinlich, dass die erwähnte Duˈa (Bittgebet) nach der Beendigung des Gebets erfolgt, und es beinhaltet ebenfalls die Bedeutung, dass es nach der Beendigung der Erwähnungen (Adhkar) und Bittgebet (Duˈa) im Gebet und vor dem Salam erfolgt.

In seiner Aussage: „O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen Entscheidung aufgrund (bi) Deines Wissens (bi ˈilmika)“ – steht das „bi“ für die Begründung, sprich „Weil Du es wahrlich weißt“. Und genauso ist es in seinen Worten „bi qudratika“ (Weil Du dazu die Macht hast). Es beinhaltet auch die Bedeutung des Ersuchens von Hilfe (Istiˈana).

Seine Aussage: „astaqdiru-ke“ bedeutet: „und ich bitte Dich um Kraft zur Durchführung des Vorhabens“. Und ebenso beinhaltet es die Bedeutung: „Ich bitte dich mir die Angelegenheit zu erleichtern.“

Seine Aussage: „und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst“ - weist darauf hin, dass das Geben (die Gabe) des Herrn eine Gunsterweisung von Ihm ist, und (dass) niemand ein Anrecht auf seine Gaben hat, so wie es der Glaube von Ahlu As-Sunnah ist.

Seine Aussage: „denn Du hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weißt (alles), und ich weiß nicht(s), und Du bist der Kenner des Verborgenen.“ - weisen darauf hin, dass das Wissen und die Macht einzig und allein Allah gehören, und dass der Diener keinen Anteil daran hat (ihm nichts davon gehört), außer soviel, wieviel ihm Allah davon gibt.

Seine Aussage: „O Allah! Wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit“ - in einer Version „dann nennt er sie (die Sache)“ … bedeutet seitens des äußeren Kontextes, dass man die Sache/Angelegenheit ausspricht. Und ebenso beinhaltet es, dass man sich damit begnügt, das Bittgebet, mit anwesendem Herzen, zu sprechen.

Seine Aussage: „bestimme sie mir“ - bedeutet „erfülle sie mir“. Es wurde gesagt, dass es auch „erleichtere sie mir“ bedeutet.

Seine Aussage: „wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern!“ - bedeutet: „So dass nach Abwendung der Angelegenheit das Herz nicht daran hängen bleibt.“

Seine Aussage: „und mache mich dann zufrieden damit!“ - bedeutet: „Lasse mich damit zufrieden sein, so dass ich weder die Bitte, noch das Auftreten (Erfüllung) der Angelegenheit bereue, da ich nicht ihren Ausgang kenne, auch wenn ich im Augenblick des Erbittens damit zufrieden war.“

Das Geheimnis, welches darin liegt ist, dass das Herz nicht an der Angelegenheit hängen bleibt und sein Geist unruhig ist. Die Zufriedenheit ist, dass die Seele (der Geist) die Bestimmung (Entscheidung) (Allahs) ruhig annimmt.

[Ende des zusammengefassten Kommentars von Ibn Hajar –möge Allah ihm barmherzig sein- bei der Erklärung des Hadith in „Kitab Ad-Daˈwat“ in „Kitab At-Tawhid“ aus „Sahih Al-Bukhary“]

Und Allah weiß es am besten.

Jaabir ibn Abdullah sagte: „Der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) lehrte uns das Istikharah in allen Angelegenheiten, wie er uns die Surah aus dem Qur‘an lehrte. Er sagte: ‚Wenn einer von euch eine Angelegenheit im Sinne hat, so soll er zwei Rak'atayn (Gebetseinheiten) beten, außerhalb seines Pflichtgebets, und anschließend sagen:

Allāhumma innī astakhīruka bi ʿIlmik, wa as-taqdiruka bi Qudratik, wa as-aluka min Faḍlik-al-ʿaẓīm. Fa innaka taqdir wala aqdir, wa taʿlamu wala aʿlam, wa anta ʿallamul-Ghuyūb. Allāhumma in kunta taʿlamu anna haḏal Amr (hier nennt man sein Anliegen) khayrun lī fī Dīnī wa Maʿāschī wa ʿāqibati Amrī (oder man sagt auch: ʿaǧilihi wa aǧilih) faqdirhu lī wa yassirhu lī, ṯumma bārik lī fīh. Wa in kunta taʿlamu anna haḏal Amr scharru-lī fī Dīnī wa Maʿāschī wa ʿāqibati Amrī (oder man sagt auch: ʿaǧilihi wa aǧilih) fasrifhu ʿannī wasrifnī ʿanhu waqdur li-l-Khayra hayṯu kāna, ṯumma arḍinī bih!

‚O Allah wahrlich, ich bitte Dich um das Beste durch Dein Wissen und bitte Dich um Kraft durch Deine Allmacht und bitte Dich um Deine großartige Gnade! Denn wahrlich, Du bist mächtig, und ich vermag nichts, und Du bist wissend, und ich besitze kein Wissen, und Du bist der Kenner des Verborgenen! O Allah, wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit (hier nennt man sein Anliegen) gut für mich ist, in Bezug auf meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder er sagt: das Jetzige (meiner Angelegenheit) und ihr Späteres-, so bestimme sie für mich, und erleichtere sie für mich, hierauf segne sie für mich.

O Allah, und wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit schlecht für mich ist, in Bezug auf meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder er sagt: das Jetzige (meiner Angelegenheit) und ihr Späteres-, so halte sie von mir fern und halte mich von ihr fern, und bestimme für mich das Gute, wo auch immer es sei, hierauf stelle mich damit zufrieden!‘“ (Sahih-Buchari, 1166; 7/162)

Anmerkung: Die Aussprache kann hier entnommen werden.

Das Salaat-ul-Istikhaarah (Gebet mit der Bitte um das Beste)

Das Urteil

Es besteht Konsens unter den Gelehrten, dass das Istikharah eine Sunnah ist. Beweis dafür ist der o.g. Hadith. Es kann verrichtet werden, wenn man vor einer Entscheidung steht, bei der man unschlüssig ist, oder man sich nicht für eine von zwei Möglichkeiten entscheiden kann. So bittet man Allah, den Hocherhabenen um die Eingebung, die richtige Entscheidung in Seinem Sinne zu treffen.

Situationen, in denen das Istikharah verrichtet werden kann

In Angelegenheiten von einerseits islamischen Pflichten und guten Taten, sowie andererseits von Sünden und schlechten Taten, wo man weiß, dass man sie entweder verrichten muss oder sie einem verboten sind, zu tun, ist es nicht erlaubt Istikharah zu verrichten. Z.B. kann man das Istikharah nicht mit der Absicht beten, ob man die Hajj (Pilgerfahrt) vollziehen oder die Zakah (Pflichtabgabe) entrichten soll. Jedoch kann man das Istikharah mit der Absicht verrichten, ob man die Hajj verschieben, oder die Zakah in einem bestimmten Monat entrichten soll, usw.

Jaabir Ibn ‘Abdullaah berichtete: „Der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) lehrte uns das Istikharah in allen Angelegenheiten“ D.h.: Die Angelegenheiten des Diesseits. In den Angelegenheiten des Jenseits bedarf es kein Istikharah. Wenn jemand beabsichtigt zu beten, fasten oder zu spenden so ist dies nicht erforderlich. Doch in den Angelegenheiten des Diesseits sehr wohl, wie für eine Reise, eine Heirat, den Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges, den Bau eines Hauses oder die Übersiedlung von seiner Heimat an einen anderen Ort, usw.

„wie er uns die Surah aus dem Qur‘an lehrte.“ Dies deutet darauf hin, dass der Gesandte Allahs (salla-allahu alayhi wa sallam) mit äußerster Sorgfalt darauf bedacht war, seinen Gefährten das Istikharah-Gebet beizubringen und sie dazu anzuhalten es zu verrichten.

Er sagte: „Wenn einer von euch eine Angelegenheit im Sinne hat“ D.h., wenn man etwas beabsichtigt, dies aber noch nicht ausgeführt hat.

„so soll er zwei Rak'atayn (Gebetseinheiten) beten“ D.h., zwei Rak’atayn. Wenn man über die Ruku‘ (Verbeugung) spricht beinhaltet es das Gebet und dies genau so, wenn man über die Sujud (Niederwerfung) spricht. Somit ist hier ein Teil gemeint, welcher auch das Ganze beinhaltet.

„außerhalb seines Pflichtgebets“ D.h., ein freiwilliges Gebet, außerhalb der fünf vorgeschriebenen Gebete. Laut An-Nawawi z.B. das Tahiyyat-ul-Masjid (zwei Raka’tayn beim Betreten der Moschee), o.Ä.

„und anschließend sagen ...“ (siehe obigen Wortlaut).

Verrichtung des Istikharah-Gebetes

An-Nawawi sagte: „Es ist mustahabb (erwünscht), bevor man das Istikharah betet, jemanden Vertrauenswürdigen, der Erfahrung und Wissen in der Religion hat und der sich kümmert, um Rat zu fragen.“

Eventuell ist es nicht nötig das Istikharah zu verrichten, da die Entscheidung klar sein sollte; z.B. wenn eine von beiden Optionen haram ist.

Der Bittende darf nach dem Istikharah nicht seinen bestehenden Tendenzen für eine Sache folgen, also nicht seine bereits gefällte Entscheidung „absegnen” lassen. Er muss die Entscheidung vollständig Allah, dem Hocherhabenen überlassen. Wenn er die Eingebung von Allah bekommt, muss er dieser folgen.

Ablauf des Istikharah-Gebetes

Gebetswaschung vollziehen, was gleichzeitig die Absicht darstellt, das Istikharah zu verrichten.

Die zwei freiwilligen Rak’atayn außerhalb der Pflichtgebete beten.

Das Istikharah-Du’aa‘ (Bittgebet) kann laut Ibn Taymiyyah vor (d.h. im Taschahhud) oder nach dem Tasliim des Gebets gesagt werden. Die Hanbalis, Schaafi’iis, Hanafis und Maalikis sind der Ansicht, dass das Du’aa‘ direkt im Anschluss an das Gebet rezitiert werden soll.

Das Du’aa‘ mit dem Lob an Allah, den Hocherhabenen, und der Bitte um Allahs Salaah und den Salaam für Seinen Gesandten abschließen.

Woher ich das weiß:Recherche