ist streiflich (mit dem scheinwerfer ) bei abnahme von tapezierarbeiten zulässig?

2 Antworten

Zunächst mal auf den Kunden eingehen und die von ihm reklamierten Auffälligkeiten selbst vor Ort begutachten. Entweder wurde unsauber gearbeitet, oder der Kunde ist übermässig genau. Aber ohne eigenes Bild der Sachlage findest Du nicht heraus, wer nun recht hat. Notfalls nachbessern.

Hi . Ein ableuchten mit Scheinwerfern an der Wand ist nicht zulässig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Laut meines Wissens steht man ca. 1 Meter von der Wand entfernt und wenn man dann etwas sieht muss nachgebessert werden . Anderes empfinde ich als Schikane denn schließlich ist es ne Handwerkskunst und gelegentliche Unebenheiten oder Körner unter der Tappete können vorkommen . Vorm tappezieren sollte man die Wände einmal durchkratzen um Körner zu entfernen . Dieses geht besonders gut mit einem sogenannten Adler. Bin selbst Maler und kenne die Problematik sehr gut . Hier sollte man versuchen ein Kompromiss zu finden und sich notfalls bei einer Malerfirma informationen einhollen .

Wollmuetze2010 
Fragesteller
 04.02.2015, 13:15

Hallo rambo150572 , Danke für deine Antwort,gibt es das irgendwo Schriftlich das man einen mindest Abstand halten soll ,und das Scheinwerferlicht nicht zulässig ist,wir treffen uns nämlich Heute Abend auf der Baustelle ,und da ist es schon wieder so dunkel das der Scheinwerfer wieder zum Einsatz kommt.

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