Ist Ohnmacht und Bewusstlos eigentlich das selbe?

6 Antworten

Der Schweregrad ist der entscheidende Punkt. Während eine Ohnmacht nur kurz und sehr leicht ausfällt, ist diese daher im Regelfall auch nicht gefährlich, außer beim Stürzen, wo man sich etwas verletzen kann. Anders sieht es bei der Bewußtlosigkeit aus. Diese macht einen Notarzteinsatz normalerweise notwendig, da man als Laie nicht feststellen, kann, ob Lebensgefahr, eventuell wegen Atem- oder Herzstillstand, besteht. Eine Bewußtlosigkeit kann daher auch leicht in ein Koma münden. Das ist das, was ich als Laie darüber berichten kann.

Der Unterschied zwischen "Ohnmacht" und "Bewusstlosigkeit": Bei ersterer besteht keine Lebensgefahr (!) (es sei denn der Umstand, der zur Ohnmacht führte, wäre selber lebensbedrohlich). Eine Ohnmacht entsteht durch eine mehr oder minder schwere Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Überlässt man einen Ohnmächtigen sich selbst, bestehen gute Chancen, dass er, ohne bleibende Schäden davonzutragen, meist rasch wieder zu sich kommt. Bei einer Bewusstlosigkeit kann (und wird) die Unterlassung Erster Hilfemit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode führen. Ein "am Boden liegen lassen", bzw. Hochlagern der Beine würde zwangsläufig zum Ersticken führen.

(Deshalb ist es besser jmd. im Zweifelsfall die stabile Seitenlage anzuwenden)

Nein, bei der Ohnmacht (medizinisch: Synkope) bleiben die Schutzreflexe und der Muskeltonus erhalten. Bei tieferer Bewusstlosigkeit (Koma) veschwinden diese jedoch.

Eine Ohnmacht ist meist harmloserer Natur, eine Bewusstlosigkeit hat meistens ernsthafte Gründe und muss immer als lebensbedrohlich betrachtet werden.

Robertater  16.07.2009, 09:30

besser hätte ich es auch nicht sagen können

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Nein, es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Zuständen, auch in der Gefährlichkeit. Eigentlich schreibe ich diese Antwort nur, um Punkte zu schroddeln, denn Isartaucher hat schon alles vorbildlich erklärt!

Im Prinzip sagen das schon die Worte: Ohne Macht Und ohne Bewusst zu sein.