ist nsdap mit dem ermächtigungsgesetz legal vorgegangen?

3 Antworten

nein, weil zu dem damaligen Zeitpunkt die Weimarer Verfassung noch galt und somit das Ermächtigungsgesetz verfassungswidrig war

daher waren auch in Konsequenz alle Entscheidungen des Arschlochs illegal

Roland Sperling  24.04.2020, 23:01

Falsch. Ermächtigungsgesetze gab es auch schon in der Weimarer Republik.

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Formal ja. "Ermächtigungsgesetze" gab es auch schon vorher in der Weimarer Republik. Sie waren verfassungsmäßig vorgesehen. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

Dazu muss man zuerst mal eine Frage stellen: Was ist "legal"?

Im Sinne dessen, was wir heute als Rechtsstaat als legal empfinden? Heutzutage denkt man da in den Bahnen: Was darf beispielsweise eine Regierung und was darf sie nicht?

Im Grunde schreiben Gesetze vor, was die Bundesregierung darf und was nicht. Zu Oberst unser Grundgesetz, das erst mal unveränderbar gilt. Sprich: Das Bundesverfassungsgericht als oberste Hüterin des Grundgesetzes kann beispielsweise nach einem entsprechenden Antrag bzw. Verfahren Gesetze/ Verordnungen usw. als kraftlos und "illegal" erklären, wenn diese dem Grundgesetz widersprechen.

Aber selbst das Grundgesetz gilt nicht unveränderbar bis in die Ewigkeit.

Beispiel: Die Bundesregierung löst die Bundesrepublik auf. Das darf die Regierung und zwar genau dann, wenn das Volk sich in einem klaren Votum dafür ausspricht. Diese Frage wurde mal mit Verfassungsrichtern diskutiert im Zuge dessen, dass es womöglich irgendwann mal einen europäischen Gemeinschaftsstaat geben würde. Da wurde die Frage gestellt, wann und unter welchen Umständen es uns als Volk überhaupt möglich wäre, an so etwas teil zu haben und quasi die Bundesrepublik aufzulösen zugunsten eines europäischen Staates.

Nun schauen wir wieder zur NSDAP.

Der Punkt ist zunächst mal, dass Hitler nicht der erste war. In der Weimarer Republik gab es schon andere, die das gemacht haben und sogar ebenfalls erfolgreich. Allerdings sehr zweckgebunden und auf ein Ziel ausgerichtet, nicht so umfassend wie bei Hitler.

Insbesondere ein Knackpunkt: Hitler durfte von der Verfassung abweichen. Faktisch also tun und lassen, was er wollte. Da wurden diverse andere Dinge geändert, beispielsweise die Geschäftsordnung des Reichtages, um die notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten abzuschaffen. Gleichzeitig wurden andere Parteimitglieder inhaftiert, damit sie die NSDAP nicht mehr blockieren konnten. Zudem wurde xder Reichstag durchaus illegal durch SA/SS besetzt und so wurde das erzwungen. Übrigens hat nur die damalige SPD dagegen gestimmt. Alle anderen hatten wohl zu viel Angst oder was auch immer.

Man kann es nun so ausdrücken: Bis auf das Verhaften von KPD und die "Besetzung" durch SA/SS war das erst mal in sich legal. Denn damals gab es nicht die Absicherungen, die es heute gibt. Man könnte es auch ein Schlupfloch nennen, das Hitler mit am Rande illegalen Aktionen so ausnutzte, dass er legalisiert und faktisch die Demokratie abgeschafft hat.

Heutzutage würde das nicht gehen. Denn das Grundgesetz gilt universell. Es kann nicht per Verordnung o.ä. außer Kraft gesetzt werden. Soweit ist also gegen so eine Scharade unangreifbar. Selbst Verfassungsänderungen sind derart hohe Hürden auferlegt, dass sie zwar nicht ganz unmöglich sind, aber doch so schwer und mit zwingender Absicherung durch die Verfassungsgerichte, dass man (hoffentlich) kein solches Schlupfloch mehr findet. Zudem gibt es bewusst weitere Grenzen, es gibt Artikel, die immer bis in die Ewigkeit gelten müssen. Das hebelt auch Versuche aus, die Bundesrepublik so zu verändern, dass die Gewaltenteilung o.ä. irgendwie ausgehebelt wird.