Ist Menschen im Internet "abziehen" ohne Käuferschutz illegal?
Ich wurde vor 1 Woche abgezogen. Ich habe eine PS4 PRO gekauft über Facebook Marketplace und die Person hat mir ihren Personalausweis geschickt. Die Person hat den Personalausweis neben deren Kopf gehalten, damit ich weiß das der Ausweis auch von der Person ist.
Jedenfalls ist das schon 2 Wochen her. Ich sage der Person Sie soll das Paket abschicken, aber sie liest die Nachrichten nicht. Deswegen wollte ich fragen ob ich die Person anzeigen kann, oder ob ich es nicht kann weil ich ja keinen Käuferschutz hatte.
Dankeschön!
4 Antworten
Das ist strafrechtlich Betrug, die Information bringt dir aber auch nicht viel. Kannst zwar Anzeige erstatten, dein Geld siehst du trotzdem nicht wieder, falls du schon bezahlt haben solltest
Geht mir garnicht ums Geld die 210€ Euro können gern Weg sein, möchte nur das der Verkäufer seine gerechte Strafe bekommt. Danke!
Du kannst die Person anzeigen, aber es wird nicht die Person auf dem Ausweis sein. Wird also eher eine Anzeige gegen Unbekannt und dabei wird (leider) nicht viel raus kommen.
Kannste anzeigen. Das ist Betrug und Strafbar.
Deswegen wollte ich fragen ob ich die Person anzeigen kann...
Selbstverständlich.
...oder ob ich es nicht kann weil ich ja keinen Käuferschutz hatte.
Das Recht zur Anzeigenerstattung ist nicht von einem Käuferschutz abhängig.
Die Anzeige bringt Dir allerdings Dein Geld nicht wieder, das musst Du entweder zivilrechtlich einfordern oder einklagen, es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:
https://www.online-mahnantrag.de/
Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.