Ist Menschen im Internet "abziehen" ohne Käuferschutz illegal?

4 Antworten

Das ist strafrechtlich Betrug, die Information bringt dir aber auch nicht viel. Kannst zwar Anzeige erstatten, dein Geld siehst du trotzdem nicht wieder, falls du schon bezahlt haben solltest

Hilfe91919 
Fragesteller
 05.10.2022, 19:29

Geht mir garnicht ums Geld die 210€ Euro können gern Weg sein, möchte nur das der Verkäufer seine gerechte Strafe bekommt. Danke!

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Du kannst die Person anzeigen, aber es wird nicht die Person auf dem Ausweis sein. Wird also eher eine Anzeige gegen Unbekannt und dabei wird (leider) nicht viel raus kommen.

Kannste anzeigen. Das ist Betrug und Strafbar.

Deswegen wollte ich fragen ob ich die Person anzeigen kann...

Selbstverständlich.

...oder ob ich es nicht kann weil ich ja keinen Käuferschutz hatte.

Das Recht zur Anzeigenerstattung ist nicht von einem Käuferschutz abhängig.

Die Anzeige bringt Dir allerdings Dein Geld nicht wieder, das musst Du entweder zivilrechtlich einfordern oder einklagen, es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.