„Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Oder?
Dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zufolge gibt es keine europarechtliche Regel, die über dem deutschen Paragrafen 18 des Asylgesetzes steht. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei die Einreise zu verweigern. Die jetzige Praxis sei nicht zulässig.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze nach eigenen Worten für zulässig. „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben.
Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen.
Das bedeutet, dass praktisch alle 351.000 Asylbewerber des letzten Jahres kein Recht haben, nach Deutschland einzureisen bzw. in Deutschland zu verbleiben.