Ist es wahr, dass man heute Schüler nicht mehr von der Schule werfen kann, selbst wenn sie einen Lehrer schlagen?

8 Antworten

Der Verweis von der Schule steht als Ordnungsmaßnahme nach wie vor zur Verfügung. Wann diese angewendet wird, ist eine individuelle Entscheidung der Beteiligten. Dazu gibt es nur allgemeine Richtlinien. Die Maßnahme muss angemessen und verhältnismäßig sein. Außerdem soll sie dem Schüler sein Fehlverhalten verdeutlichen.

Die physische Gewalt gegen das Lehrpersonal kann, aber muss nicht zum Rauswurf führen. Wenn es in einem solchen Klärungsprozess gut läuft, wird auch geklärt, warum es zur Anwendung von Gewalt gegen den Lehrer kam.

An einer Schule, wo Gewalt an der Tagesordnung ist, wird bezüglich des Rauswurfs sicher anders entschieden als an einer Schule, wo Gewalt die ansolute Ausnahme ist.

Wenn ein Rausgeworfener gegen die Entscheidung der Schule klagt, entscheidet ein Gericht, ob die Maßnahme rechtens war.

Gruß Matti

Stimmt nicht, gewalttätige Schüler werden oftmals in solche Schulen weitergereicht, wo schon andere schwererziehbare Subjekte versammelt sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun

Stimmt ganz sicher nicht! Letztlich ist auch eine Ohrfeige eine Körperverletzung und der Lehrer könnte den Schüler anzeigen! In dem Moment ist das keine Schul-interne Angelegeneheit mehr, sondern eine Straftat!

Bei einem 'Angriff' gilt das Recht auf Notwehr und bei einer Beleidigung kann man auch eine Anzeigen aufgeben (gilt für Schüler und Lehrer!) Zusätzlich, oder auch alternativ kann der Lehrer aber eine Erziehungsmaßnahme einfordern (und von der Anzeige absehen), in schweren Fällen und nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer und der Schulleitung kann es auch zu einer DisziplinarKonferenz kommen! In sehr schweren Fällen kann man einen Schüler auch sofort (bis zur Konferenz) vom Unterricht ausschließen (und Hausverbot erteilen!) und dann auf der Konferenz einen Schulwechsel beschließen (aka rauswerfen!). Dies kann auch bei anderen Taten beschlossen werden, nicht nur bei Gewalt!

Das ist nicht wahr. Was für Maßnahmen ergriffen werden, entscheidet die Lehrerkonferenz.

Nein, das stimmt sicher nicht. Das Problem an manchen Schulen ist nur, dass sie die "letzten" in der Kette der Rausschmisse sind: Die Schulpflicht gilt eben auch für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, dh man kann jemanden nur dann "aus der Schule werfen", wenn es eine andere Schule gibt, die die Person auch aufnehmen kann.