Ist es Vergewaltigung, wenn der Partner sich ranmacht während man schläft?

4 Antworten

Es ist unwahrscheinlich, dass der Partner dabei weiterschläft. Dann kann er zustimmen oder auch nicht. Es ist also eher eine ungewöhnliche Weise, ihn zu wecken. Ob es zulässig ist, ist eine Frage der Vereinbarung zwischen beiden.

Eine Vergewaltigung wäre es erst, wenn der Partner ablehnend reagiert, auch im Halbschlaf, und er/sie das ignoriert und weitermacht.

Es handelt sich nicht um eine Vergewaltigung, sondern um einen sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, § 179 StGB.

Dies ergibt sich schon darauf, dass die Vergewaltigung eine Nötigung voraussetzt, diese bei einer schlafenden Person (per Definition) nicht möglich ist.

Sex ohne Zustimmung des Partners ist in diesem Fall keine Vergewaltigung, sondern sexueller Missbrauch. Wird der Partner wach und will es nicht, dann wird, wenn du weitermachst, daraus eine Vergewaltigung.

Man wacht doch sowieso direkt auf und kann sagen, wenn man keine Lust hat. Wenn sie einschlafen lässt mit Tabletten ist es was anderes z.B