Ist es verboten selbstgemachte Burger zu verkaufen?

7 Antworten

Eine einfache Anmeldung reicht da nicht. Was du da im Hinterkopf hast, ist ein gastronomischer Betrieb incl. allen baurechtlichen- und Hygienevorschriften nebst der ggf. notwendigen Sachkunde.

Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du das natürlich anmelden und die dafür geltenden Regeln beachten, bei Lebensmitteln insbesondere die Hygienevorschriften.

Ihr braucht eine Unterweisung in Hygiene, da ihr einen mobilen stand braucht, müsst ihr eine reisegewerbekarte haben und dann das ganze beim Gewerbeamt noch anmelden

Du brauchst eine Gewerbeanmeldung und ein Gesundheitszeugnis sowie einen Nachweis über einen Lehrgangsbesuch zur Lebensmittelherstellung.

Dann wären da noch Finanzamt, Krankenkasse, Haftpflichtversicherung etc.

Du brauchst zumindest eine Gesundheitskarte dafür.