Ist es strafbar einen Moslem Schwein zu geben oder einen Veganer Fleisch?

9 Antworten

Es ist m.E. nicht strafbar. Zumindest fällt mir keine Norm des StGB ein, die erfüllt sein würde und dann greift der Grundsatz des § 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG."Keine Strafe ohne Gesetz".

Betrug, § 263 StGB scheidet schon einmal direkt aus, weil es hier kein Vermögensvorteil gibt oder eine Schädigung des Vermögens. Beides ist aber ein Tatbestandsmerkmal und somit Voraussetzung für eine Erfüllung nach § 263 StGB.

Eine Körperverletzung nach § 223 StGB kommt nur dann in Betracht, wenn bei der veganen Person eine entsprechende Unverträglichkeit oder Allergie vorliegt. Ansonsten ist auch das nicht erfüllt, wenn es nur aus moralischen/religiösen Gründen abgelehnt wird, aber der menschliche Körper das ohne Schäden verarbeiten kann. Das sehen auch Anwälte so: Quelle

Woher ich das weiß:Recherche
csor77  26.03.2024, 09:02

Du hast religiöse Gründe erwähnt, was ist mit der Religionsfreiheit an sich?
Wird der Moslem dadurch nicht an der freien Ausübung gehindert?

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Mungukun  26.03.2024, 09:06
@csor77
Du hast religiöse Gründe erwähnt, was ist mit der Religionsfreiheit an sich?
Wird der Moslem dadurch nicht an der freien Ausübung gehindert?

Die Religionsfreiheit nach Art. 4 des Grundgesetzes ist - wie alle Grundrechte des GG - Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und seinen Institutionen.

Deswegen kannst du auch keine andere Person vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen, der dein Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzt hat, indem er dich geschlagen hat. Diese Person ist nämlich nicht Teil des Staates selbst.

Wenn eine private Person einer anderen privaten Personen etwas unterjubelt beim Essen ist keine staatliche Institution involviert.

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Bricoleur  03.04.2024, 09:19
@csor77

Nein. Der darf weiterhin glauben was er will. Auf sein Essen aufpassen muß er selbst.

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Zumindest ist es ethisch verwerflich - es gibt zum Thema Vegan ein gutes Buch:

  • Vegan im Recht - von dem vegan lebenden Rechtsanwalt Ralph Müller-Amenitsch

Als vorsätzliche Körperverletzung gilt auf jeden Fall, wenn man jemandem - bewusst und wissentlich - Zutaten unterjubelt, auf die er hochgradig allergisch reagiert (kann bis zum Tod führen)...

Es ist wahrscheinlich nicht strafbar aber der Sinn dessen erschließt sich mir nicht. Was hat man davon? Auch wenn ich weder vegan noch muslimisch bin, käme ich gar nicht auf die Idee.

Nicht strafbar, aber moralisch einfach ekelhaft. Wenn jmd für sich selber entscheidet, eine bestimmte Lebensweise zu leben, dann haben andere da nicht mutwillig reinzupfuschen.. Also wäre es einfach nur dämlich und die Konsequenz, die dann evtl folgt falls es rauskommt, muss derjenige für sich tragen. Vllt gerät man da ja mal an den falschen 👆🏻

Ja, es kann zumindest eventuell strafbar sein, weil es sich hierbei um eine Körperverletzung handeln könnte.