Ist es strafbar die BAB Unterlagennicht zurück zu schicken?
Ich habe vor paar Monaten wo ich in einer Ausbildung war BAB beantragt, daraufhin bekam ich die Unterlagen um es eben zu beantragen.
Ich hab allerdings keinen Bedarf mehr also hab ich die Unterlagen nicht ausgefüllt und zurückgeschickt.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen ich soll sie ausfüllen und zurückschicken obwohl ich bei der Agentur für Arbeit angegeben habe, dass ich nicht mehr in einer Ausbildung bin.
Was muss ich jetzt machen?
4 Antworten
Ruf dort einfach an, dass sich das erledigt hat und die machen einen entsprechenden Vermerk.
Nein. Ein übersandter Vordruck übt keine Pflichten aus. Der Antrag müsste eingereicht, bearbeitet und genehmigt worden sein. Nur, wenn du leistungsberechtigt warst und Gelder flossen, die dir nicht zustanden, könntest du zur Rückforderung aufgefordert werden.
In der Leistungsverwaltung hast du immer Mitwirkungspflichten, um die Leistung zu bekommen, deshalb schreiben sie dir. Wenn du nichts einreicht, werden sie dir wohl aufgrund fehlender Mitwirkung einen Ablehungsbescheid übersenden.
Entweder Du schreibst nochmal eine schriftliche formlose kurze Nachricht, würde ich machen, wenn Du deine Ruhe haben möchtest, oder sitzt das ganze aus, irgendwann schreiben sie dich nicht mehr an.
Kein Antrag = kein evtl. Anspruch = keine Konsequenzen
Du schreibst ihnen einen kurzen Brief mit der Auskunft, dass sich der Antrag auf BAB erledigt hat, da Du nicht mehr in einer Ausbildung bist.