Ist es rechtens Übungsstunden vor den Pflichtstunden zu fahren?!

6 Antworten

Abzocke nicht unbedingt. Letztendlich ist deine Freundin selbst dafür verantwortlich, welche Stunden sie absolviert. Sie muss den Fahrlehrer darauf ansprechen und ihm mitteilen, dass sie erst die Pflichtstunden absolvieren möchte, da sie nicht unnötig drauf zahlen will.

Letztendlich hat sie aber die Empfehlung des Fahrlehrers geduldet und somit akzeptiert. Sie hätte auch "nein" sagen können.

Natürlich hat der Fahrlehrer ein Interesse daran, möglichst viele Fahrstunden bezahlt zu bekommen...

dietrich666 
Fragesteller
 04.07.2013, 12:18

Sie hat ihm bereits gesagt, dass sie erst die Pflichtstunden machen möchte aber er hat es einfach verneint. Also doch Abzocke?

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Nayrux3  04.07.2013, 14:00

Nope. In meiner Fahrschule haben 'se klipp und klar gesagt: Je länger ein Fahrschüler braucht, desto weniger verdient die Fahrschule an ihm.^^ wir hatten dahingehend nämlich auch Bedenken.

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Du kannst nicht sofort auf die Autobahn, auch nicht nachts durch die Stadt fahren, wenn du vorher noch nichts gelernt hast. Um diese Sonderfahrten (was du Pflichtfahrten nennst) machen zu koennen, MUSST du erst einmal das Fahren grundsaetzlich lernen. Dazu dienen die Uebungsfahrten.
Du kannst auch nicht z.B. sagen, ich moechte erst einen Triathlon schwimmen, dann erst mache ich einen Schwimmkurs, um das Schwimmen zu erlernen. Das waere so ungefaehr vergleichbar.
ja, und wann du mit den Uebungsfahrten so viel gelernt hast, dass du die Sonderfahrten machen kannst, das beurteilt der Fahrlehrer, - das richtet sich nicht danach, was du willst.

Und mit der Abzocke ... je schneller eine Fahrschule ihre Schueler durch die Pruefung bringt, je niedriger die Durchfallquote ist, um so mehr neue Fahrschueler gehen aus diesen Gruenden zu dieser Fahrschule hin. Davon lebt die Fahrschule.
Wo unnoetig viele Fahrstunden gemacht werden, wo viele durchfallen, da bleiben ganz schnell die Leute weg. Eine solche Fahrschule ist schnell bankrott.
Daher hoere nicht auf diese Stammtischparolen von der Abzockerei.

Nein, das hat der Fahschüler nicht zu entscheiden. Der Fahrlehrer hat die Verantwortung für den Fahrschüler und muss daher einschätzen, wann dieser bereit dazu ist, die Sonderfahrten (die du hier Pflichtstunden nennst) anzufangen. Für diese Sonderfahrten brauchst du aber ein solides Grundwissen, das in den Übungsstunden erworben wird, da das sonst in einer Katastrophe endet. Oder wie fändest du es, wenn deine Freundin bei 100-130 die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, weil sie nicht genügend Übungsstunden hatte?

Na das wird der Fahrlehrer besser beurteilen können wieviele Übungsstunden der Fahrschüler braucht. Meines Wissens sind doch die Pflichtstunden die Nacht - und Autobahnfahrten und bevor du die machen kannst, brauchst doch erst eine gewisse Fahrpraxis. So war es zumindest bei mir ist aber schon eine Weile her, kann sich ja viel geändert haben.

Nayrux3  04.07.2013, 13:58

Richtig. Man braucht eine gewisse Anzahl an Übungsstunden (normale Fahrten), bevor man in die Pflicht-/Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht) darf, da man für diese Stunden ja schon etwas an Fahrpraxis braucht.

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Es gibt in der Bundesrepublik unter vielen Gesetzen auch ein Gesetz für Fahrschulen und Fahrlehrer. Dort wird sinngemäß zu Sonderfahrten ( Pflichtstunden gibt es in ganz Deutschland meines Wissens nicht mehr) festgelegt, daß sie zum Ende der praktischen Ausbildung zu erfolgen haben. Das heißt in den Übungsstunden lernt Deine Freundin das Fahren, einschließlich Grundfahraufgaben wie Parken oder Wenden. Danach sollte sie die Sonderfahrten einigermaßen selbstständig machen. Sie sollte Überland z.B. lernen nach Hinweistafeln unbekannte Strecke zu fahren oder auch mal zu überholen. Bei Nacht mal mit Fernlicht fahren und wieder abblenden nicht vergessen und auf der Autobahn alles noch etwas schneller und weiter vorrausschauend.So in etwa.

Dann gibt es natürlich Fahrlehrer die ihre Tätigkeit nicht sonderlich ernst nehmen oder besonders locker bei Fahrschülern erscheinen wollen und die Gesetze ignorieren.

Nach den Sonderfahrten sollte nur noch ein wenig Prüfungsvorbereitung stattfinden und dann die praktische Prüfung.