Ist es erlaubt spät auf früh Wechsel zu haben?
Hallo, ich arbeite in einer Wohngruppe, in der die Mitarbeiter geteilte Dienste arbeiten. Jetzt ist meine Frage wir arbeiten unter der Woche immer bis 20 oder 20:30Uhr und fangen am Morgen um 6:30Uhr an. Ist dieser Wechsel gesetzlich überhaupt erlaubt?
1 Antwort
Was ist beim Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht zu beachten? Zwischen dem Wechsel von Früh- und Spätschicht steht Ihnen eine Ruhezeit von 11 Stunden zu, § 5 I ArbZG. Von dieser gesetzlich garantierten Ruhezeit kann jedoch durch einen Tarifvertrag abgewichen werden.
Von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr liegen 10 Stunden und je nachdem was in euren Arbeitsvertrag steht, wäre dies sogar rechtlich erlaubt.