Muss ich an Feiertagen arbeiten?
Hallo,
Ich (16 j) muss am Pfingstmontag in meiner Bäckerei arbeiten. Ist das gesetzlich erlaubt?
Mfg
Ergänzung: woher weiss ich ob meine Bäckerei ein Gaststättengewerbe ist? Also ich arbeite bei der Junge Bäckerei.
4 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kommt darauf an, ob deine Bäckerei als Gaststättengewerbe zählt.
In dem Fall wäre es rechtens. Sonst nicht.
Wenn es so in deinem Arbeitsvertrag steht, dann ja. Es gibt einige Geschäfte, die an Feiertagen auch geöffnet haben. Irgendwer muss dann da ja arbeiten
§§17-18 JuASchG sagt da etwas anderes und nennt auch die Ausnahmen, in denen das erlaubt ist. Und da gehört eine Bäckerei nicht dazu.
Nein, grundsätzlich nicht.
Es ist die Junge Bäckerei weiss ich nicht ob sie ein Gaststättengewerbe ist.