Ist es eine Drohung?

5 Antworten

Das ist sprachlich uneindeutig. Vorne Konjunktiv hinten Indikativ.

Ich würde es aber eindeutig als Drohung auffassen.


Still  31.03.2021, 12:16

Sprachlich: ja. Strafrechtlich: nein

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Still  31.03.2021, 12:27
@Kleidchen2

Es ist definitiv keine strafrechtliche Bedrohung. Es kann sich um Nötigung handeln, vorausgesetzt, die zu unterlassende Tat ist rechtens.

"Wenn du dir ungefragt mein Fahrrad nimmst. schlage ich dich zusammen" ist vollkommen rechtens!

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Nein, keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne.

Eventuell Nötigung, falls du an einer legalen Handlung durch diese Ankündigung gehindert wirst.

Das ist eindeutig eine Drohung


Daniel897 
Fragesteller
 31.03.2021, 03:39

könntest du es mir definieren warum du das als Drohung siehst?

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AdolfUdo  31.03.2021, 03:44
@Daniel897

Es ist die Androhung von Gewalt das ist strafbar, mit der Forderung „Wenn du das machst“ Das ist Erpressung / Nötigung

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VirageXO  31.03.2021, 07:38
@AdolfUdo
Das ist Erpressung

Das definitiv nicht.

/ Nötigung

Das bei dem Sachverhalt auch nicht.

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AdolfUdo  31.03.2021, 08:47
@VirageXO

Willst du mich trollen oder bist du so wenig informiert? Wenn ich zu dir sag zB „Sei ruhig oder ich schlage dich“ ist es keine Erpressung?

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VirageXO  31.03.2021, 08:48
@AdolfUdo
Wenn ich zu dir sag zB „Sei ruhig oder ich schlage dich“ ist es keine Erpressung?

Selbstverständlich ist das keine Erpressung - oder ist das Ruhigsein etwa eine Vermögensverfügung?

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AdolfUdo  31.03.2021, 08:49
@VirageXO

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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VirageXO  31.03.2021, 08:50
@AdolfUdo

Du machst dich einfach nur zum Clown.

Wie kann man denn nichtmal die einfachsten Texte verstehen?

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furbo  31.03.2021, 08:59
@AdolfUdo
Das ist Erpressung / Nötigung

Zu einer Erpressung gehört u.A. eine (beabsichtigte) Bereicherung. Welche Bereicherungsabsicht siehst du in der Drohung (die alleine nicht strafrechtlich relevant ist)?

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Nein, es ist juristisch gesehen keine Drohung.


AdolfUdo  31.03.2021, 03:38

Schwachsinn, sag das zu einem Polizisten und du bist weg vom Fenster

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Daniel897 
Fragesteller
 31.03.2021, 03:41
@AdolfUdo

Polizisten haben ja sowieso besondere Rechte das wissen wir alle.

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Mani321342  31.03.2021, 03:41
@AdolfUdo

Weg vom Fenster sind nur Spanner. Der Polizist könnte solange er/sie es nicht tatsächlich macht, garnix machen.

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AdolfUdo  31.03.2021, 03:43
@Mani321342

Geile Nummer, null Ahnung und hauptsache rum labern. Jemandem Gewalt anzudrohen ist strafbar und wenn es mit einer Forderung verbunden ist wie „Ich würde dich schlagen, wenn du .... machst“ ist es sogar noch Nötigung/ Erpressung dazu.

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Mani321342  31.03.2021, 03:47
@AdolfUdo

Ich weiß zwar nicht auf was du mit geile Nummer anspielen möchtest, aber es ist immer auslegungssache, wie damit umgegangen wird, wenn man solche Dinge ankündigt.

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Daniel897 
Fragesteller
 31.03.2021, 03:48
@AdolfUdo

Habe im juraforum nachgeschaut. Dort steht einer Person androhen sie zu schlagen ist keine Straftat. Eine Straftat wäre es erst nach § 223 Der Versuch einer Person zu misshandeln körperlich zu schaden oder an ihrer Gesundheit zu schaden.

aber es gilt erst ab „der Versuch“ .. zählt es als Versuch?

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AdolfUdo  31.03.2021, 03:49
@Mani321342

Laut dir kann die Polizei nix machen, wenn die Tat nicht durchgeführt wird, das ist absoluter Schwachsinn. Das meine ich mit geile Nummer du hast keine Ahnung.

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AdolfUdo  31.03.2021, 03:50
@Daniel897

Das ist absoluter Schwachsinn, ich weiß es 100% aus Erfahrung.

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Mani321342  31.03.2021, 03:54
@Daniel897

Ja es gilt erst ab versuch, versuch heißt, du hast es wortwörtlich versucht, z.B du hast ausgeholt und den Polizisten verfehlt. In diesem Fall hat kein versuch stattgefunden.

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AdolfUdo  31.03.2021, 03:55
@Daniel897

Schon ca 7 Jahre her.... Kollege X hat damals Person Y Gewalt angedroht, wenn diese nicht bestimmten Forderungen nachkommen würde. Daraufhin gab es eine Anzeige wegen Erpressung/ Nötigung und Kollege X ist seit dem vorbestraft.

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Ahzmandius  31.03.2021, 07:49
@AdolfUdo

Nicht zwingend für eine Drohung muss man mit einem Verbrechen drohen (eine Straftat mit mindestens einer Haftstrafe von einem Jahr). Eine einfache Körperverletzung ist keine Drohung im juristischen Sinn. Es ist aber wohl eine Nötigung, wobei dir Frage auch ist, was genau unterlassen soll.

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AdolfUdo  31.03.2021, 08:39
@VirageXO

Ich glaube ich war wohl schon öfter vor Gericht und bei Kripo als du Internet Held 😂😂😂😂

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VirageXO  31.03.2021, 08:45
@AdolfUdo
Ich glaube ich war wohl schon öfter vor Gericht und bei Kripo als du Internet Held 😂😂😂😂

Nur weil du dich ständig vor Gericht verantworten musst, macht dich das nicht rechtskundig.

Ein Krebspatient wird auch nicht deswegen zum Radiologen, weil er in Behandlung ist.

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AdolfUdo  31.03.2021, 08:52
@VirageXO

Ein Krebspatient hat mehr Ahnung von Radiologen als jemand der damit garnichts am Hut hat.

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VirageXO  31.03.2021, 09:30
@AdolfUdo

😂 Damit ich dich richtig verstehe: deine Argumentationslinie ist „Ich baue so viel Scheiße, dass ich ständig zur Polizei und zum Gericht muss. Daher hab ich Ahnung vom Recht.“?

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Daniel897 
Fragesteller
 31.03.2021, 21:32
@Ahzmandius

Mir hat jemand angedroht mir eine Beziehung kaputt zu machen und darauf hin meinte ich „wenn du das machst, hau ich dich“

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VirageXO  31.03.2021, 06:25

Und wieso sollte das keine Drohung sein...?

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