Ist ein Informatiker ein Ingenieur?

6 Antworten

Die Ingenieur-Gesetze sind Sache der Länder. Dabei greifen die jeweiligen Landesgesetze, wenn man entweder in dem Bundesland arbeitet oder wohnt. Wohnt man in dem einen und arbeitet in einem anderen Bundesland, darf man sich Ingenieur nennen, wenn es nach dem Gesetz in einem dieser Länder erlaubt ist.Ein Bachelor ist nur dann ein Ingenieur, wenn er (nun mal am Beispiel des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) §1)Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin” oder „Ingenieur” darf führen, wer:"ein Studium in einem Studiengang in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau in...mit einem Diplom oder einem vergleichbaren Befähigungsnachweis abgeschlossen hat"Dabei ist ein kurzer Bachelor von 6-7 Semestern eben nicht mit einem der älteren Diplome direkt vergleichbar.Also ist ein Dipl.-Inf. ein Ingenieur, aber ein B. Eng. oder ein B. Sc. nicht.

Kommt drauf an, wen du die AUsbildung zum Fachinformatiker gemacht hast bist du kein Ingenieur, wenn du Informatik an der Uni oder Fh (egal ob Bachelor oder Diplom) studiert hat bist du Ingenieur, man nennt diesen aber nicht Informatiker sondern offiziell "Softwareingenieur"

Die genaue Definition dafür steht im Diploma Supplement, ob man Ingenieur ist oder nicht. Ich hab technische Informatik studiert und darf die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur führen. Es kommt immer auf die Vertiefung des Studiengang an und wie dieser akkreditiert wurde.

Ja, darf er:

§ 1 (Fn 2) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung,Ingenieur/Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz - IngG)

Vom 5. Mai 1970 (Fn 1) § 1 (Fn 2)

§ 1 (Fn 2)

(1) Die Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

  1. wer

a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule oder

b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder

c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule

mit Erfolg abgeschlossen hat

Die Bezeichnung "Ingenieur" ist in Deutschland eine geschützte Bezeichnung und darf nur geführt werden, wenn sie nach einer entsprechenden Ausbildung verliehen wurde. Ein Informatiker wäre nur dann ein Ingenieur, wenn er z.B. "Dipl.-Ing." oder "B.Eng." auf seinem Abschlusszeugnis stehen hätte. Der "Dipl.-Inf." berechtigt nicht zum Führen der Bezeichnung "Ingenieur".