Die Ingenieur-Gesetze sind Sache der Länder. Dabei greifen die jeweiligen Landesgesetze, wenn man entweder in dem Bundesland arbeitet oder wohnt. Wohnt man in dem einen und arbeitet in einem anderen Bundesland, darf man sich Ingenieur nennen, wenn es nach dem Gesetz in einem dieser Länder erlaubt ist.Ein Bachelor ist nur dann ein Ingenieur, wenn er (nun mal am Beispiel des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) §1)Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin” oder „Ingenieur” darf führen, wer:"ein Studium in einem Studiengang in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau in...mit einem Diplom oder einem vergleichbaren Befähigungsnachweis abgeschlossen hat"Dabei ist ein kurzer Bachelor von 6-7 Semestern eben nicht mit einem der älteren Diplome direkt vergleichbar.Also ist ein Dipl.-Inf. ein Ingenieur, aber ein B. Eng. oder ein B. Sc. nicht.

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