Ist ein Gutachten nach §23 StVZO zwingend erforderlich für ein H Kennzeichen?

3 Antworten

Ein Gutachten nach §21 StVZO ist KEIN H-Gutachten.

Vor Jahren gab es dazu ein Gutachten nach §21c aber das scheint Dir nicht vorzuliegen.

Abgesehen davon gilt das H-Gutachten nach §23 auch nur 2 Jahre, wie die HU.

Du brauchst also ein positives Gutachten nach §23 StVZO, das muss unbedingt mit einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO zusammen durch den selben Ingenieur durchgeführt werden.

Demnach führst Du das Fahrzeug jetzt einfach zur HU und H-Abnahme vor.

Die Kosten liegen bei ca 155EUR für die HU und ca 140 EUR (ggf Zuschlag bei Mehrarbeit) für die §23 Abnahme.

Zuschlag auf den Preis der H-Abnahme kommt in Betracht, wenn Dinge bezüglich der Originalität und Zulässigkeit recherchiert werden müssen.

Ggf musst Du noch Auspuff und Federn eintragen lassen, falls noch nicht geschehen.

Das H kostet 191 EUR Steuer, bei einem 1992er Benziner mit geringem Hubraum kann die rgeuläre Zulassung steuerlich günstiger sein.

Woher soll denn die Zulassungsstelle wissen, dass dein Fahrzeug den Voraussetzungen eines Oldtimers entspricht, wenn du nur die Betriebserlaubnis und Hauptuntersuchung vorlegst?

Oder anders gefragt: Was meinst du denn, wozu es die Oldtimer-Eignisprüfung gibt, wenn man sie nicht brauchen würde?

Ja, natürlich musst du das Oldtimer-Gutachten bei einer Prüfstelle erstellen lassen und nein, um die damit verbundene HU+AU kommst du nicht drum herum. Die wird zwangsläufig dabei mitgemacht. Wenn deine jetzige HU+AU aber eh nächsten Monat ausläuft, passt das doch sowieso? Wenn du die eh im April neu machen lassen musst, sind die 80-90€ Aufpreis für die Oldtimer-Eignisprüfung doch kein Weltuntergang. Die hast du mit der nächsten KFZ-Steuerabgabe vermutlich eh wieder drinnen.