ist ein Aufsatz als Strafarbeit pädagogisch sinnvoll?

5 Antworten

Hallo, abby5,

kann sinnvoll sein!

§ 13 der ASchO für NW (andere Bundesländer ähnlich) sagt aus:

(2) Unter Berücksichtigung erzieherischer Grundsätze soll die Lehrerin oder der Lehrer in eigener Verantwortung das Erziehungsmittel wählen,welches der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeitder Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird.(3) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ......... die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

Strafen und Strafarbeiten gibt es überhaupt nicht, sondern nur erzieherische Einwirkungen, da die Schule zur Exekutive gehört. Nur die Judikative darf strafen.(Du bekommst z.B. auch nie einen "Strafzettel" von der Polizei, sondern es wird dir ein "Verwarnungsgeld" auferlegt.)

Ein Aufsatz über das (Fehl-)Verhalten des Schülers kann pädagogisch sehr sinnvoll sein, nämlich wenn der Schüler nicht nur sein Verhalten schildern, sondern auch überdenken und bewerten muss. Es ist allemal sinnvoller, sich über die Gründe von Ver- und Geboten in der Schulordnung Gedanken zu machen als hundertmal aufzuschreiben "Ich darf im Unterricht nicht pupsen".

Natürlich ist es sinnvoll, denn wenn man während des Schreibens darüber nachdenkt, überlegt man es sich das nächste Mal vielleicht.

Hallo!

Ja, warum sollte ein Aufsatz als Strafarbeit verboten sein?

Grüße, Dreams97

Dein Lehrer darf ganz frei aussuchen, was er dir als Strafarbeit gibt und was er als pädagogisch sinnvoll erachtet. Das hängt wohl davon ab, was du "verbrochen" hast. :-)