Ist die Unterrichtung nach §34a Gewo schwer?
Hallo, am Montag ist es soweit und ich darf an der Unterrichtung Teilnehmen 🙂
Was ich mich aber Frage ist:
- was darf man unter Schriftlicher sowie Mündliche Verständnisfragen verstehen?
- Muss ich als gebürtiger Deutscher Staatsangehöriger einen Deutschtest Niveau B1 durchführen?
- Muss ich mich Intensiv auf die Unterrichtung vorbereiten (Bin nämlich schon dabei.)
Vielen Dank für eure Hilfe und Zeit.
1 Antwort
Die Unterrichtung habe ich nicht gemacht, ich bin mit der 34a Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe angefangen.
Aber soweit ich weiß sitzt du dort und hörst zu was der Dozent erzählt. Damit die Einrichtung bzw. der Dozent weiß ob du zugehört hast oder nicht werden dir wie der Name schon sagt Fragen gestellt ob du es verstanden hast.
Wie das mit dem Sprachtest ist kann ich dir ebenfalls nicht sagen. Aber ich denke das der Sprachtest gemacht würde bevor der Kurs beginnt.
Eine Vorbereitung halte ich für nicht nötig aber es ist sinnvoll dir zu Hause alles nochmal durch den Kopf gehen zu lassen und wenn du etwas nicht richtig verstanden hast nochmal über das Internet zu lernen.
Es gibt gutes Lernmaterial zu dem Thema Sicherheitsgewerbe. Schau mal online nach "Kai Deliomini" und "Jörg Zitzmann". Auf youtube haben die beiden auch Videos stehen.
Genau, aber ich habe gelesen dass nach jedem Themengebiet ein Test geschrieben wird und am Ende kommt eine Abschlussprüfung. Auch werden Mündliche Fragen gestellt. Es gab ja ab 2016 ne Regelung, dass man jetzt auch Tests schreiben muss. Hab nur schiss das ich nicht bestehe ich brauche das Zertifikat für meinen Arbeitgeber 😭 Mir Platzt schon der Kopf.