Ist die Überweisung an eine psychiatrische Ambulanz freiwillig?

6 Antworten

Es geht Dir doch psychisch schlecht,sonst hätte Dir der Arzt keine Überweisung mitgegeben. Melde Dich in der Ambulanz an und wenn ein Platz frei ist nutze die Möglichkeit auf Veränderung deines Zustandes. Was fehlt Dir?

Du musst dann entscheiden ob du hingehen willst oder nicht. So eine Überweisung hat aber auch einen Grund. Gucke ob es dir schlecht geht oder nicht.


bbjean 
Fragesteller
 03.02.2020, 21:59

Ja, das stimmt, in ca. 8 Wochen könnte es mir schlecht gehen und dann erst bekommt man einen Termin, vorher nicht.

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Eine Überweisung ist freiwillig, eine Einweisung ist Zwang.

es kann Beides sein .... freiwillig und Zwangseinweisung ... bei Dir ist es freiwillig


studiogirl  03.02.2020, 22:33

Eine Überweisung ist KEINE Zwangseinweisung!! So ein Quatsch!!

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FloppyIsBack002  03.02.2020, 22:37
@studiogirl

dann eben anders .. wer behauptet das ? Eine Überweisung ist KEINE Zwangseinweisung!! So ein Quatsch!!

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studiogirl  03.02.2020, 22:50
@FloppyIsBack002
es kann Beides sein .... freiwillig und Zwangseinweisung 

Ich bin übrigens nicht dein SchatziMausi....ich könnte deine Großmutter sein, wenn deine Altersangabe im Profil stimmt. Also lass mal gut sein.......eine Einweisung und eine Überweisung sind nämlich unterschiedliche Vordrucke. Und jetzt geh schlafen!!

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FloppyIsBack002  03.02.2020, 22:51
@studiogirl

sie stimmt nicht .. ich könnte vielleicht Dein Bruder sein ;) lass mal gut sein .. heißt -- Du hast keine Argumente mehr ^^ süß

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FloppyIsBack002  03.02.2020, 22:53
@FloppyIsBack002

und ja .. es kann beides sein -- ein Hausarzt kann freiwillig einweisen und zwangs-einweisen -- lg von dem Schlaueren von uns Beiden ^^

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studiogirl  03.02.2020, 22:55
@FloppyIsBack002

Schlauer? Keineswegs!! Eine Zwangseinweisung kann nur durch einen Richter erfolgen, und auch nur unter bestimmten Umständen und nicht vom Hausarzt .....schlau auf dem Papier, ja?

Jetzt geh ins Bett....wird Zeit für 13jährige.

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FloppyIsBack002  03.02.2020, 23:00
@studiogirl Das „Psychisch-Kranken-Gesetz“ regelt Zwangseinweisung

In den meisten Bundesländern ist eine Einweisung eines Patienten in eine psychiatrische Klinik nach dem „Psychisch-Kranken-Gesetz“ geregelt (PsychKG). Darin hat der Gesetzgeber festgehalten, dass im Falle einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung Betroffene durch Angehörige, Betreuer, den Sozialpsychiatrischen Dienst, das Amtsgericht oder durch die Polizei auch ohne ihre Einwilligung unfreiwillig eingewiesen werden können.

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Ambulant ist auch keine stationäre Aufnahme. Du gehst zum Psychiater.