Ist die Handlung von dem Mieter erlaubt?

LePetitGateau  11.08.2023, 18:58

Wieviel zahlt ihr jetzt, wieviel sollt ihr zahlen und ist es eine Kaltmieten oder Betriebskostenerhöhung?

anonymus6161 
Fragesteller
 11.08.2023, 19:12

Der Grundmietenaufschiag beinhaltet die gesetzlich erlaubten 20% also 404,94 €115,06 € Gebäude - N.-K.ohne Energiek. iol. 4,62 € für 3X Wassergeldpauschale 48€ Garage Gesamt 568

3 Antworten

Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist unwirksam, weil im die zulässige Begründung fehlt. Es bezieht sich tatsächlich auf die Grundmiete. Die Betriebskosten bleiben ja unverändert.

Da musst du nicht monieren oder widersprechen sondern deine bísherige Miete einfach weiterzahlen und und den Vermieter nach dem 1.11.23 auf die Anwendung des § 558a BGB hinweisen.

Die Instandsetzung der Fenster kannst du unbeschadet des unwirksamen Mieterhöhnungsverlangen vom Vermieter unter Fristsetzung mit Einwurfeinschreiben fordern. Natürlich muss der Vermieter das bezahlen. Du kannst auch nach erfolgloser Fristsetzung die Instandsetzung selbst veranlassen und die Kosten mit der Gesamt- miete verrechnen. §§ 535 und 536a BGB.

Es mangelt einer zwingend vom Gesetzgeber geforderter Begründung. Fazit: Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.

Was ist zu tun: Nur weiter pünktlich die bisherge Miete zahlen, ansonsten schweigen. Keinesfalls den Vermieter belehren.

Falls der Herr dann irgendwann bemerkt, dass seine Forderung nicht erfüllt wird, sagst du ihm, dass seinem MEV die Rechtsgrundlage fehlt.

Sollte er klagen, verliert er haushoch

  • Bei Modernisierung sind Mieterhöhungen üblich
  • Auch ohne Modernisierung dürfen die Kaltmieten im gewissen Rahmen angehoben werden.
  • Nebenkosten werden in aller Regel nach Verbrauch abgerechnet (Aktuell flattern die Nebenkostennachzahlungen rein, d.h. die Betriebskosten dürfen angepasst werden)

anonymus6161 
Fragesteller
 11.08.2023, 19:07

Er hat ja nichts modernisiert, im Gegenteil er meinte zu mir ich soll raus aus der Wohnung. Das Problem ist auch, dass ich an der Hauptstraße wohne und die Fenster undicht sind.

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LePetitGateau  11.08.2023, 19:08
@anonymus6161

Da steht ja : Mieterhöhungen im gewissen Rahmen sind auch ohne jegliche Renovierung zulässig.

Bei wirklich undichten Fenstern kannst du dich im Zweifel an den Mieterschutzbund wenden, wenn der Vermieter nichts macht

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anonymus6161 
Fragesteller
 11.08.2023, 19:13
@LePetitGateau

Oki danke, mir macht das nichts aus wenn er die Miete erhöht, aber hauptsache die Türen und Fenster sollen dicht sein

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