Hattet ihr auch Mieterhöhungen?

10 Antworten

Eine willkürliche Mieterhöhung ist nicht zulässig!

Für eine Mieterhöhung muss es Gründe geben, sie kann nicht einfach aus einer Laune des Vermieters heraus angesetzt werden.

Du schreibst:

Ich weiß ja das der Vermieter das Recht hat um 20% alle 3 Jahre zu erhöhen.

Gut zu wissen: Hier handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrtum!

Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigern (Kappungsgrenze).

Diese Bestimmung klingt ähnlich, ist jedoch im Wesentlichen etwas ganz anderes

In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten existiert für die Mieterhöhung sogar eine Grenze von 15 Prozent.

Du schreibst:

Er meinte halt alles ist teurer geworden usw.......

Dann solltest du deinen Vermieter vielleicht einmal mit folgender Information überraschen:

Das BGB legt fest, wann die Miete erhöht werden darf!

Die Mieterhöhung muss begründet werden. Dabei kann sich auf den Mietspiegel der Gemeinde berufen werden, auf Auskünfte aus einer Mietdatenbank oder auf das Gutachten eines Sachverständigen. Alternativ dazu kann der Vermieter auch drei Vergleichswohnungen im Ort benennen, aus deren Mieten sich die neue Miete berechnet.

Du siehst. Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie vielleicht anfangs scheinen.

Mein Tipp: Um uns zu Ärgern haben wir auch später noch reichlich Zeit. Um uns jedoch nicht umsonst geärgert zu haben, macht es wirklich Sinn, zu checken was tatsächlich zutrifft und was nicht.

Das Wichtigste zur Mieterhöhung findest du hier:

https://www.mietrecht.com/mieterhoehung/

Google-Tipp: Wenn du "Mietspiegel" und deinen Ort eintippst wird dir die ortsübliche Miete für deinen Wohnbereich angezeigt. So brauchst du dich nicht auf die Aussagen deines Vermieters verlassen.

Du schreibst:

Aber ich lebe in einer echt super alten Wohnung wo ich alle bezahle bezüglich renovieren, neue Fußböden über die Jahre und Bad und Küche ist gammel hoch 3.
Wer muss laut Mietrecht die Wohnung renovieren?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Der Vermieter ist allerdings nicht zur Modernisierung verpflichtet. Wer in einen Altbau einzieht kann nicht vom Vermieter den Komfort eines Neubaus verlangen.

Abgenutzte Fußböden, verkalkte Badewannen, usw. muss der Vermieter natürlich erneuern.

Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

https://www.mietrecht.com/renovierung/

Du schreibst:

Jetzt wo sich der Gaspreis noch verdoppelt.

Vor 2014 ist mit sinkenden Gaspreisen leider nicht wirklich zu rechnen.

Wichtig zu wissen:

Um die Haushalte bei den gestiegenen Gaskosten zu entlasten, wurde am 18.08.2022 bekannt gegeben, dass die Mehrwertsteuer auf Erdgas in diesem Zeitraum von 19 auf 7 Prozent abgesenkt werden soll.

Das heißt: Diese Absenkung der MwSt. sollte auf deiner nächsten Nebenkostenabrechnung zu sehen sein. Immerhin 12 % weniger Kosten.

Zum Schluss noch ein Tipp, den vielleicht noch nicht alle kennen:

Wohngeld ist KEINE Sozialleistung!!!

Wohngeldrechner 2022 – Wohngeld Berechnung

Praktisch. Mit dem Wohngeldrechner kannst du und kostenlos deinen voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.

Informationen zur Erhöhung des Heizkostenzuschuss 2022 findest du ebenfalls hier:

https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

Vielleicht kannst du ja tatsächlich den einen oder anderen Tipp für deine aktuellen Anliegen nutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DasLimit für 3 Jahre sind 20 %. Deine Deutung der Kappungsgrenze ist nicht zutreffend.

Mieterhöhungsverlangen ohne konkrete rechtskonforme Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen) sind formell unwirksam. Auf diese sollte aus taktischen Gründen nichts erwidert werden, SCHWEIGEN ist angesagt. Und die bisherige Miete pünktlich weitergezahlt.

Anpassung der Vorauszahlungen für BK ist zulässig nach erfolgter Jahresabrechnung ab übernächstem Monat nach Zustellung um jeweils 1/12 der Nachzahlung bzw. eines Guthabens. Alles Andere kann nur einvernehmlich erfolgen.

Mein Vermieter versucht seit Jahren, die Miete anzuheben.

Da er aber weder Vergleichswohnungen benennt noch einen Mietspiegel beifügt (unsere Stadt hat keinen). ist das Erhöhungsbegehren formfehlerhaft und ich weise es Jahr für Jahr zurück.

Er hat aktuell versucht, die Nebenkosten pauschal (massiv) anzuheben, auch dagegen habe ich mich gewehrt. Er kann auf "Freiwilligkeit" appellieren, aber nicht vorab pauschal erhöhen. Dazu ist auch der individuelle Verbrauch viel zu unterschiedlich. Ich habe gefordert, mir die Unterlagen zu zeigen, die belegen, dass seine Kosten tatsächlich in dieser Höhe gestiegen sind (Vergangenheitsform!)...das kann er nicht.

Seine Nebenkostenabrechnung ist ohnehin regelmäßig fehlerhaft. So gibt er zB viel zu hohe Müllgebühren an...ich habe das beim hiesigen Landratsamt überprüft. Die haben mir SCHRIFTLICH bestätigt, dass er 2 Tonnen (Container) zum Preis von jährlich XY gebucht hat. Abrechnen tut er aber um fast 100 € mehr pro Tonne. Und so geht es weiter....angeblich hat er Hausmeisterkosten von XYZ...auch hier fehlt jeglicher Beleg. Der eine Erdgeschossmieter hat es schriftlich, dass er XY Miete weniger zahlt und dafür die Schneeräumung übernimmt, sowie das rein- und Rausstellen der Mülltonnen.

Alle Jahre wieder derselbe Driss....ich habe da schon Übung drin...Anfang September hole ich mir vom LRA und dem "Hausmeister-Mieter" die tatsächlichen Kosten schriftlich, denn Mitte September kommt die fehlerhafte Abrechnung. Die reklamiere ich mit den korrekten unterlagen in Kopie, dann kommt die korrigierte Abrechnung (idR sind das aufs Jahr fast 100€ weniger!).

Solange der Typ nicht fähig ist, korrekt zu rechnen,bekommt er von mir nicht einen Cent mehr als im Mietvertrag steht und die Nebenkosten nur genau so wie sie tatsächlich entstanden sind.

Nur eine sehr mäßige Mieterhöhung - der Vermieter legt Wert darauf, dass hier nicht ständiges Kommen und Gehen ist ....

Strom und Gas zahle ich sowieso selbst

Nur die Nebenkosten wurden erhöht und das finde ich auch ok. Besser so als hinterher die fette Nachzahlung.


ToffeeFee50 
Fragesteller
 21.08.2022, 07:57

Ja das hab ich freiwillig gemacht

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