Ist die Ausbildung zum Rechtspfleger/-in vor dem Jura Studium sinnvoll?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klare Antwort: nein, das halte ich nicht für sinnvoll.

Rechtspfleger/in wird man durch ein duales Studium, mit dem Ziel, den gehobenen Dienst an einem Gericht anzutreten. Zumindest in NRW ist dazu ein Abischnitt im Einserbereich nötig und es gibt viel weniger Studienplätze als an Universitäten. Mehrere Jahre Lernen sind ebenfalls notwendig, um es zu schaffen. Ein Rechtspfleger arbeitet ausschließlich in Gerichten und übernimmt heutzutage viele Bereiche, die früher von Richtern ausgeübt wurden. Es ist keineswegs leichter als ein Jurastudium und keine Ausbildung im klassischen Sinn.

Ein Jurastudium kann man auch mit einem Abischnitt von 2,0 oder schlechter beginnen, je nach Bundesland und Uni.

Wenn du nach dem Abi eine Ausbildung machen möchtest, die etwas mit juristischen Schwerpunkten zu tun hat, dann eher Rechtsanwaltfachangestellte... und wenn ein späteres Jurastudium nicht erfolgreich abgeschlossen wird, kannst du immer noch in den erlernten Beruf zurück.

Evafleur 
Fragesteller
 11.10.2016, 00:27

Danke für diese sehr ausführliche Antwort😊ich habe mich sehr gefreut.

Rechtsanwaltsfachangestellte war auch meine erste Wahl der Ausbildung, nur habe ich mich bereits mit einem fertigen Juristen darüber unterhalten und dieser hat mir von dieser Ausbildung abgeraten, da man daraus angeblich wohl überhaupt gar keinen fachlichen Vorteil gewinnen kann.So kam ich auf Rechtspflegerin und da der Abischnitt kein Problem darstellen sollte und ich mir zudem auch gut vorstellen kann nach dem Jura Studium Richterin oder Staatsanwältin zu werden (natürlich vorausgesetzt ich schaffe die Examen mit Prädikat,was man ja jetzt noch nicht vorhersehen kann)hatte ich gedacht wäre es gar nicht so schlecht schon vorher im Gericht zu arbeiten.

Hätten sie denn noch andere Vorschläge für eine Ausbildung mit der man mehr im Jura Studium anfangen kann?

0
rotreginak02  11.10.2016, 00:38
@Evafleur

tatsächlich gibt es keine Ausbildung, die einen auf ein Jurastudium oder Studium der Rechtspflege vorbereitet oder einen fachlichen Vorteil bietet... da hat der Jurist schon Recht. Ich hatte dich jedoch so verstanden, dass du notfalls darauf zurück greifen möchtest.  Ansonsten käme noch der Beruf der Justizfachangestellten in Frage, die Richtern und Rechtspflegern bei Gericht zuarbeitet...und heutzutage nicht zwangsläufig verbeamtet wird.

P. S.: Bitte duze mich auch.....das ist bei GF üblich 😊

0

Es macht nicht wirklich Sinn. Du müsstest  überhaupt genommen werden, dann 3 1/2 jahre studieren und bestehen was auch nicht unbedingt leichter ist als ein Jurastudium. Dazu kommt, dass Du Beamter auf Widerruf wärst und ca. 1000 EUR im Monat Anwärterbezüge beziehen würdest. Nimmst Du nach dem Studium eine Dir angebotene Übernahme nicht an, weil Du Jura studieren willst, müsstest Du die 3 1/2 Jahre Bezüge in den mir bekannten Bundesländern ganz oder anteilig zurückzahlen (oder studieren, Rückzahlung aussetzen lassen und nach dem 2. Staatsexamen eine Übernahme im Staatsdienst anstreben). Erst nach 5 Jahren könntest Du ohne Rückzahlung gehen.

Inhaltlich bringt es Dir nur ein bisschen was. Du lernst halt den juristischen Gutachtenstil und ein paar grundlegende Dinge, die dir im Jurastudium vielleich im 1. oder 2. Semster noch einen Vorteil bringen und hast evtl. die Möglichkeit 1-2 Scheine anerkennen zu lassen. Danach is aber Ende im Gelände und Du bist auf dem selben Stand wie der Rest auch. Inhaltlich unterscheiden sich die Studien halt dahingehend, dass das was im Rechtspflegerstudium elementar ist, im Jurastudium meist nur in den Wahlkursen dran kommt. Dagegen vernachlässigt das Rechtspflegerstudium halt für Volljuristen grundlegende Gebiete.

Jura12  16.01.2020, 22:40

Ich weiß, dass diese Antwort schon 4 Jahre her ist, aber da auch ich heute noch darauf gestoßen bin, möchte ich mögliche Missverständnis hier und jetzt richtigstellen.

Die Behauptung, dass die Anwärterbezüge zurückgezahlt werden müssen ist in jedem Fall nicht korrekt.

Selbst wenn eine Ausbildung oder ein Studium frühzeitig abgebrochen wird, bleibt der Bezug bis zu diesem Zeitpunkt.

Bei dem Anwärterbezug handelt es sich "übersetzt" um das Gehalt während der Ausbildung. Dieses erhält ein jeder Anwärter und es kann ihm auch nicht wieder entzogen werden.

Was elwoody11 vermutlich gemeint hat, sind die Anwärtersonderzuschläge. Es kann möglich sein, dass diese Zuschläge zurückgefordert werden, jedoch ist dies sehr selten und bestimmte Bedingungen müssen gegeben sein.

Genauere Infos findet man hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__63.html

Ich hoffe, ich konnte hiermit die ein oder andere Angst vor dem Beamtenverhältnis und speziell davor, Anwärter zu sein, lindern.

Viele Grüße

Anna

0

Es hat mit dem Studium etwas zu tun und die Idee vorher eine Ausbildung zu machen, finde ich auch gut.

Ob es dir für dein Studium etwas bringt? Naja, etwas Fachwissen schon, aber leider ist das Examen einfach anders aufgebaut als Praxiswissen, daher tust du dir bei den Prüfungen kein bisschen leichter.

Aber du hast den Vorteil, dass du im Falle eines Studienabbruchs immer etwas hast, auf das du zurückfallen kannst. Also ist es alles in allem schon sinnvoll.

Evafleur 
Fragesteller
 10.10.2016, 23:15

Danke für deine Antwort, das mir dem Studienabrruch war genau mein Gedanke.Zudem glaube ich das es einem vielleicht auch mental hilft, wenn man vor dem Examen weiß das wenn man es nicht schafft ,man wenigstens noch eine andere Möglichkeit hat.👍

0
bianchaneunzehn  10.10.2016, 23:18
@Evafleur

:-( Ich hab leider sofort mit dem Studium angefangen und mache nächstes Jahr mein Examen. Ich leide jetzt schon :-D

Aber ich vermute, falls du es bis zum Examen schaffst, ärgerst du dich grün und blau, wenn du es ausgerechnet dann nicht schaffst trotz Ausbildung.

Übrigens ist es auch praktisch, dass man bei seiner Ausbildung Geld verdient und während des Studiums arbeiten kann, sodass man finanziell nicht so abhängig von den Eltern ist.

0
Evafleur 
Fragesteller
 10.10.2016, 23:26
@bianchaneunzehn

Dann wünsche Ich dir  ganz viel Glück bei der Examensvorbereitung.☺Ich habe das Glück das diese bei mir noch sehr weit in der Zukunft liegt (ich komme nächstes Jahr in die 10 Klasse und bewerbe mich momentan für einen halbjährlichen Austausch nach Amerika)

1

Ich weiß, dass diese Antwort schon 4 Jahre her ist, aber da auch ich heute noch darauf gestoßen bin, möchte ich mögliche Missverständnis hier und jetzt richtigstellen.

Die Behauptung, dass die Anwärterbezüge zurückgezahlt werden müssen ist in jedem Fall nicht korrekt.

Selbst wenn eine Ausbildung oder ein Studium frühzeitig abgebrochen wird, bleibt der Bezug bis zu diesem Zeitpunkt.

Bei dem Anwärterbezug handelt es sich "übersetzt" um das Gehalt während der Ausbildung. Dieses erhält ein jeder Anwärter und es kann ihm auch nicht wieder entzogen werden.

Was elwoody11 vermutlich gemeint hat, sind die Anwärtersonderzuschläge. Es kann möglich sein, dass diese Zuschläge zurückgefordert werden, jedoch ist dies sehr selten und bestimmte Bedingungen müssen gegeben sein.

Genauere Infos findet man hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__63.html

Ich hoffe, ich konnte hiermit die ein oder andere Angst vor dem Beamtenverhältnis und speziell davor, Anwärter zu sein, lindern.

Viele Grüße

Anna

Es ist ein Studium und du bist dabei und danach verbeamtet und eine gewisse Zeit an den Dienstherren gebunden, wenn du die Bezüge nicht zurückzahlen willst. Es empfiehlt sich also eine Ausbildung, wenn du etwas davor machen willst, da du damit ungebundener bist.