Ist der getrennt lebende Ehepartner über den Gesundheitszustand zu informieren?

10 Antworten

Natürlich! Eine Ehe ist nicht gleich eine Vorsorgevollmacht fürs Leben! Ehepartner haben keinerlei Rechte, sich in gesundheitlichen Angelegenheiten des jeweils anderen einzubinden, es sei denn es gibt eine Vorsorgevollmacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
berlina76 
Fragesteller
 25.09.2023, 09:28

Die Vollmacht hat der Sohn. Die greift aber noch nicht, da der Mann noch geistig fit ist.

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Anonymousianer  25.09.2023, 09:32
@berlina76

Genau, die isr ja nur für den Fall der Fälle. Die Frau hat keinerlei Recht über den Krankenhausaufenthalt des Mannes informiert zu werden. Wie gesagt, eine Ehe gibt kein Recht dazu. Sie gibt auch kein Recht über Gesundheitsfragen oder über Leben und Tod im Palliativfall zu entscheiden. Also, alles in Ordnung bei euch.

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Das soll die Pflegedienstleitung nach Absprache mit dem Hausjuristen entscheiden. Immerhin ist es noch die Ehefrau.

Egal, wie entschieden wird: Ich kann mir keine rechtlichen Folgen vorstellen.

sassenach4u  25.09.2023, 16:26

Doch, Verstoß gegen den Datenschutz.

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sassenach4u  25.09.2023, 16:31
@GeistundSeele

Ja, ohne Vollmacht darf ein Ehepartner keine Auskunft bekommen. Viele denken: verheiratet= auskunftsberechtigt, dem ist nicht so. NUR mit Vollmacht gilt das auch für Ehegatten oder Kinder. Leider setzen sich Einrichtungen oft einfach darüber hinweg. Würde jemand dagegen vorgehen, hätte die Einrichtung echte Probleme. Ein eindeutiger Verstoß.

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sassenach4u  25.09.2023, 16:37
@GeistundSeele

Das ist egal, auch die PDL kann das nicht umgehen. Machen viele trotzdem, aber ich würde es nicht riskieren, das kann verdammt teuer werden.

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Sein Wille entscheidet und das ist das Wichtigste.

Der Patientenwille bricht alles andere! Wenn der Patient also geäußert hat, dass er nicht möchte, dass die Ehepartnerin informiert wird, dann darf sie auch nicht durch das medizinische Personal informiert werden.

Es gilt natürlich die Schweigepflicht.

Anders sieht es plötzlich aus, wenn eine noch verheiratete aber vom Partner getrennt lebende Person bewusstlos in Lebensgefahr schwebt und Entscheidungen getroffen werden müssen.

Hab das einmal hautnah erlebt. Die Mutter des gemeinsamen Kindes wurde ziemlich plötzlich ohne Vorwarnung ins Spital eingeliefert. Sie lag im Koma und der Ausgang der Geschichte war mehr als ungewiss.

Der seit Jahren von der Frau getrennt lebende Partner wurde, vom Krankenhaus ins Spital gerufen und er sollte entscheiden, ob die Maschinen abgestellt werden oder noch Operationen/ Amputationen gewagt werden sollen.

Damit war er dann völlig überfordert. Geistesgegenwärtig hat er die Schwiegermutter angerufen, sich mit ihr getroffen und gefragt, ob sie die Entscheidung treffen wolle.

berlina76 
Fragesteller
 25.09.2023, 10:16

Die Vorsorgevollmacht liegt beim Sohn. Es besteht eine Wahrscheinlichkeit, das der Mann ggf ins Heim muss und somit währe auch die Frau ggf noch Zahlungspflichtig, weil nicht geschieden.

Wir wissen noch nicht, wie man ihr das klar machen soll, da sie schon vorab seit Jahren diverse Kommentare abgegeben hat.

Wir sagen schon seit jahren, das die beiden die Scheidung durchziehen sollen. Naja, ist wohl jetzt zu spät und wir werden sehen.

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GutenTag2019  25.09.2023, 11:55
@berlina76

Ämter werden die Frau anschreiben und diese wird nicht gleich zahlungspflichtig werden, weil die Freigrenzen sehr hoch sind. Obendrein wird sie die Scheidung dann sicher ganz schnell in die Wege leiten. Eine Zustimmung ist ja heute nicht mehr nötig.

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berlina76 
Fragesteller
 25.09.2023, 12:15
@GutenTag2019

Scheidung bringt jetzt nichts mehr, sie würde einen Teil seiner Rentenansprüche bekommen, er einen Teil ihrer Ersparnisse. Ergo wie auch immer, wird sie zahlen müssen.

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GutenTag2019  25.09.2023, 12:19
@berlina76

Warum ist dir das so wichtig zu betonen?

Wäre ich sie, würde ich mir das von einem Anwalt durchrechnen lassen. Aber vielleicht hat auch eine moralische Instanz die Scheidung bis jetzt verhindert? Will der Patient wirklich nicht, dass sie informiert wird? Oder ist es nur sein verletztes Ego?

Mir scheint, in der ganzen Sache sind ein paar verletzte Egos involviert und jeder sollte da wirklich sein HERZ befragen! Möglicherweise ist das auch deine Intention für die Frage?

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berlina76 
Fragesteller
 25.09.2023, 12:25
@GutenTag2019

Ja, verletzte Egos beidseitig. Die Trennung ist ü20 Jahre her, also alle Zeit der Welt gewesen das zu regeln. Und es wir nen Aufstand ihrerseits geben sollte er wirklich ins Heim müssen und sie zahlen.

Naja, wir werden sehen, wie er sich aufrappelt oder nicht, vielleicht bekommen wir ja noch etwas Zeit.

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GutenTag2019  25.09.2023, 13:17
@berlina76

Das wünsche ich allen Beteiligten und vielleicht kannst du ja ein wenig zum Verzeihen anstupsen?

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Goodnight  25.09.2023, 14:25
@berlina76

Was solche Beweggründe sind lässt sich als Aussenstehender manchmal schwer fassen. In der Regel ist der Unterhalt in der Trennung höher, als wenn man Geschieden ist. Das Erbrecht bleibt bestehen aber auch die Unterhaltspflicht...

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