Ist der Erwerb von solchen Spiele enthaltenden Flash cards illegal?
Ich meine, dass der Verkauf und die Einfuhr von, für den Verkauf gedachter Ware, illegal ist. Wenn ich nun aber ein einzelnes Exemplar bei ebay bestelle und das ganze beim Zoll vorbei kommt. Kann ich in diesem Fall trotz dessen belangt werden (Private Nutzung)? Sprich, kann Nintendo von Ebay fordern, dass sie Auskunft darüber geben, wer solche Raubkopien kauft? Möchte mich ungerne strafbar machen, Danke im Voraus.
2 Antworten
Grundsätzlich kann Nintendo so eine Sammlung rausbringen und verkaufen.
Aber es gibt nicht den kleinsten Hinweis darauf das dies in diesem Fall eine legale Transaktion sein könnte.
Und selbstverständlich bekommt man deine Daten. Es muss nur eine Anzeige gestellt werden und die Polizei bekommt sämtliche Daten über fragliche Transaktionen.
Stell dir vor jemand erschießt einen anderen Menschen und sagt dann "wusste nicht das das verboten ist". Was passiert in Deutschland ?
Du wirst wegen Mordes schuldig gesprochen und bekommst die Maximalstrafe da du den Richter verarschst und absolut uneinsichtig bist.
Nagut, das ist ein heftiger Vergleich. Stell dir mal nen Opa vor, der seinem Enkel einfach ne Freude machen will. Bei Spielen und deren Preisen ist mehr als nur Menschenverstand nötig. Ich habe den Punkt jedoch verstanden, werde das Produkt definitiv nicht bestellen.
Maximalstrafe!!!!
Toll! Nun aber mal runter vom hohen Ross.
- Selbst wenn der Richter glaubt von dir verarscht zu werden, dürfte die "Maximalstrafe" wohl eher selten verhängt werden.
- Bei dem Produktbild (mit dem DS-Symbol am linken Rand) kann es durchaus sein, dass jemand ohne Vorsatz handelt. Dem Gericht muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte vorsätzlich handelte. Und das dürfte bei dem Produkt eher schwierig werden.
Daher ist es nicht vermessen anzunehmen, dass dieses Verfahren bereits eingestellt wird, noch bevor es jemals zu einem Gericht gelangt.
Dennoch: Wenn man schon davon ausgeht, dass es illegal ist, würde ich die Finger davon lassen. Niemand - außer dem Softwarepiraten - gewinnt bei einem solchen Geschäft. Denn falls eines der 468 Spiele nicht korrekt läuft, kann man evtl. Ansprüche wohl abschreiben...
Selbst wenn der Richter glaubt von dir verarscht zu werden, dürfte die "Maximalstrafe" wohl eher selten verhängt werden.
Ist teilweise eine Ermessensfrage. Aber für eine Minderung und eine Erhöhung gibt es Kriterien. Ungeständig sein und die Strafe zu bestreiten führt zu Straferhöhung.
kann es durchaus sein, dass jemand ohne Vorsatz handelt.
Es kann auch sein das jemand im Lotto gewinnt. Dennoch gibt es keinen Grund an zu nehmen warum es so sein sollte.
Daher ist es nicht vermessen anzunehmen, dass dieses Verfahren bereits eingestellt wird, noch bevor es jemals zu einem Gericht gelangt.
Es kam schon zu Strafen wo bei ein paar hundert Mp3s der anzeigegrund waren. Und Spiele sind mehr wert als ein Song.
Ungeständig sein und die Strafe zu bestreiten führt zu Straferhöhung.
Falsch, es führt nur nicht zu einer Minderung. Denn wer schweigt gesteht auch nicht und darf deshalb aber nicht härter bestraft werden. Wer hingegen gesteht, kann seine Strafe mildern.
Es kam schon zu Strafen wo bei ein paar hundert Mp3s der anzeigegrund waren. Und Spiele sind mehr wert als ein Song.
Es kommt nicht auf den Wert an, sondern auf die Nachweise. Hier dürfte der Nachweis des (erforderlichen) Vorsatzes schwierig sein. Da ein durchschnittlicher Kunde angesichts des nahezu professionellen Bildes nicht ohne weiteres damit rechnen muss, dass es sich um kein lizenziertes Produkt handelt, könnte man den Käufer sogar als Opfer eines Betruges ansehen und nicht in irgendeiner Form als Täter.
Das ist mit "ein paar hundert Mp3s", die vermutlich absichtlich ohne Entgelt heruntergeladen wurden, nicht ansatzweise vergleichbar.
Wenn Vorsatz nötig wäre würde ebenfalls nichtwissen über die Strafbarkeit einen automatisch unschuldig machen. Dem ist aber nicht so!
Es ist weder ein Vorsatz nötig bei zu schnellem Fahren noch bei einer Tötung. Und auch bei Gsesetzen dazwischen. Das wirkt sich ggf. auf das Strafmaß aus nicht auf die Strafbarkeit.
Und nun finde mal ein Gesetz das etwas anderes belegt und das als allgemeine Regel und nicht nur auf den entsprechenden Paragrphen hinaus.
Du hast absolut keine Ahnung vom Recht. Und es ist traurig, dass du das nicht einmal einsehen möchtest.
Naja, vielleicht ließt du dich mal schlau über die Begriffe dolus directus 1. und 2. Grades und dolus eventualis. Und wenn du das verstanden hast, können wir nochmal über die These "Vorsatz ist nicht nötig" sprechen. Vorher könnte ich auch mit meinem Schrank reden, es wäre sinnlos...
Erlaubt ist das in keinem Fall, das ist schlicht Softwarepiraterie.
Nintendo, wenn sie denn wollten, könnten dem Nachgehen. Zwar wird dann eher versucht den "Hersteller" zu finden und zu belangen, aber als Privatperson würde ich nicht zwangsweise sagen dass du von Konsequenzen ausgeschlossen bist.
Und ja, eBay würde mit entsprechenden Beschlüssen ohne Weiteres deine Daten an betreffende Ermittlungsteams rausgeben.
Private Nutzung ist in diesem Fall irrelevant, da es sich um keine "Privatkopie" handelt. Eine Privatkopie wäre z.B ein Film den du dir als BlueRay kaufst und auf DVD kopierst um es privat zu nutzen.
In wie weit kann man denn von jemandem, der nicht weiß worum es sich hier handelt erwarten, dass dieser weiß, dass das Produkt nicht von Nintendo ist. Der Kunde wird hier ggf. doch selbst betrogen. Oder gilt der alt bekannte Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?