Ebay Kleinanzeigen Verkauf unter 18?

2 Antworten

Mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten darfst Du Dich bei ebay Kleinanzeigen anmelden und handeln:

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/nutzungsbedingungen/

§ 2 Registrierung, Nutzerkonto
Für die vollständige Nutzung der eBay Kleinanzeigen-Dienste, insbesondere für das Einstellen von Anzeigen, das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten von Inserenten und den Austausch elektronischer Nachrichten mit anderen Nutzern, ist eine Registrierung des Nutzers bei eBay Kleinanzeigen erforderlich. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass es sich bei dem Nutzer um eine natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft handelt. Ist der Nutzer minderjährig, darf er sich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei eBay Kleinanzeigen registrieren. eBay Kleinanzeigen behält sich in diesem Fall vor, die Erbringung von Leistungen von der Vorlage eines Nachweises der Zustimmung der Erziehungsberechtigten abhängig zu machen.

Mit einem Gewerbe sieht das allerdings schon anders aus. Da benötigst Du ausserdem noch eine richterliche Genehmigung (Vormundschaftsgerecht):

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Beachte bitte:

Als Gewerbetreibender bist Du auch für Deine Versicherungen (als Beispiel sei jetzt nur die Krankenkasse genannt) selbst verantwortlich, d.h. Du musst selber zahlen.

Das sollte Dich aber nicht dazu verleiten, als vermeintlich privater Verkäufer doch gewerblich zu handeln. Die Finanzämter haben die entsprechende Suchsoftware.

troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 22:22

Mir schon alles klar aber war noch so ein Gedanke, soweit ich weiss bin ich eh noch Familienversichert solange ich damit nicht mehr als 450 € verkaufe. Und als Minderjähriger ein Gewerbe zu beantragen muss ich natürlich zum Familiengericht mir klar.

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 22:41
@haikoko

Jetzt bin ich verwirrt. :D Habe hier schon mal gefragt und die ANtwort bekommen das wenn ich noch zur Schule gehe und nebenbei das Gewerbe betreibe, das ich 1. Mit meiner Krankenkasse am besten darüber reden soll

2. Das ich solange ich keine 450 Euro verdiene in der Familien Versicherung mit drinne bin.

3. Habe mal irgendwas von nem Freund gehört (der auch eins hat) das er immer noch über seine Eltern gesetzlich verischert ist.

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haikoko  02.02.2020, 22:49
@troloxi

Du hast all die korrekten Anworten zu Deinen zig Gewerbeanfragen nicht verstanden oder verstehen wollen.

Korrektes Lesen heisst auch verstehen - auch wenn Dir das nicht so in den Kram passt.

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 22:53
@haikoko

Ehm und was ist z.B. das hier? https://prnt.sc/qwkkmv (soll sich nicht böse anhören) aber davon gibt es noch viel mehr wenn du ganz genau schaust.

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 22:54
@troloxi

Ich weiß halt in diesem Fall nicht ganz wie das gemeint wurde, aber dort steht z.B: das ich vorher am aller besten mit meiner Krankenversicherung spreche

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 23:17
@haikoko

Also, würde es sich sozusagen fast garnicht lohnen jz ein Gewerbe zu eröffnen?

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haikoko  02.02.2020, 23:20
@troloxi

Nein, aber es lohnt sich auch nicht, als angeblich privater Verkäufer Steuern zu hinterziehen.

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 23:21
@haikoko

Außerdem steht auf der Seite

https://www.selbstaendig-im-netz.de/selbstaendig/schritt-fuer-schritt-in-die-selbstaendigkeit-im-netz-4a-existenzgruendung-als/

Einkommensgrenze für den  Kindergeldanspruch = 8.004 Euro in 2010
Einkommensgrenze für die kostenlose Mitversicherung in der  Familienversicherung ( Krankenversicherung) = 365,- Euro Monat 2011

365€ waren es 2011 2020 ist der höchstbetrag 450€ und genauso habe ich das bisher verstanden. Oder liege ich einfach komplett falsch? :-)

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 23:21
@haikoko

Sowas mache ich nicht, ich habe keine lust auf Bußgeld usw.

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haikoko  02.02.2020, 23:27
@troloxi

Ja, Du liegst komplett falsch. Es geht hier um Einkommen / Verdienst aus nichtselbständiger Tätigkeit.

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troloxi 
Fragesteller
 02.02.2020, 23:31
@haikoko

Ich frage mich nur was ich hier nicht checke :D da dort doch genau steht das wenn ich nicht mehr 365€,- (2011) verdiene, das ich dann noch Familienversichert bin, und in der überschrift und im Text geht es um Schüler. Also ich weiß nicht entweder bin ich einfach komplett dumm, oder du hast was übersehen.

Selbständig machen als Schüler
Die allermeisten Jugendlichen werden wohl erst ans  Geld verdienen denken, wenn sie das müssen. :-)
Doch es gibt auch Jugendliche und sogar Kinder, die gern ein eigenes Business starten möchte und dafür gibt es in Deutschland einige  Besonderheiten zu beachten.
Auch Schüler müssen ein Gewerbe anmelden, wenn sie selbständig tätig sind. Dabei ist es egal ob dies nur eine Nebentätigkeit ist oder vom Zeitaufwand her eine Vollzeit-Selbständigkeit.
Da man in Deutschland erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig wird, bedarf es dieser Voraussetzungen:
Einwilligung beider Elternteile
Zustimmung des Vormundschaftsgericht
Hat man einen Antrag geschrieben und darin die Geschäftsidee samt Qualifizierung des Kindes/Jugendlichen dargestellt, müssen beide Eltern unterschreiben. Das Vormundschaftsgericht prüft dann den Antrag und klärt evtl. auch in einem persönlichen Gespräch die Eignung.
Wenn das Vormundschaftsgericht zugestimmt hat, dann folgt die Gewerbeanmeldung. Dann darf das selbständige Kind alles machen, außer Kredite aufnehmen. Ansonsten aber wird es wie ein normaler Selbständiger behandelt. Es haftet auch voll und es gibt keine Sonderregelungen.
Natürlich wird es auch steuerlich wie jeder andere Selbständige behandelt. Und auch bei der Auswahl der Rechtsform (z.B. Kleinunternehmerregelung) hat es dieselben Möglichkeit.
Wichtig sind aber noch die  Einkommensgrenzen:
Einkommensgrenze für den  Kindergeldanspruch = 8.004 Euro in 2010
Einkommensgrenze für die kostenlose Mitversicherung in der  Familienversicherung ( Krankenversicherung) = 365,- Euro Monat 2011
Übersteigt man die Grenzen, dann fällt das Kindergeld weg bzw. man muss sich selbst krankenversichern.
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haikoko  03.02.2020, 12:26
@troloxi

Dann kann ich Dir nur noch raten: Sprich mit einem Steuerberater.

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Ja. Solche Sachen stehen in den AGB. Wenn da nichts steht gibt's auch keine Einschränkungen.