Ist der 24.12 10 und 31.12.10 jeweils ein voller Arbeitstag?

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Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.

Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)

Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an. --> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94 --> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94

Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.

BAG: Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf anteilige Freistellung.

In der Regel sind das halbe Tage - man arbeitet nur ca 4 Stunden. Für beide tage frei, benötigt man nur einen Urlaubstag

Für die meisten sind beide Tage in Deutschland halbe Arbeitstage. In England und den USA (und überhaupt in den meisten Ländern) sind beides normale, GANZE Arbeitstage.

das liegt an der Branche und ihrem Tarifvertrag.

Wenn es da nicht steht, könnte es in einer Betriebsvereinbarung stehen.

Beides sind (wenn kein Samstag/Sonntag) normale Arbeitstage, an denen aber in vielen Tarifverträgen aber nur halb gearbeitet wird. Wenn man dafür dann einen Tag (2 halbe) Urlaub einsetzt, sind beide Tage frei. Wenn Du aber in einem kleinen Betrieb ohne TV arbeitest, sind beide volle Arbeitstage (falls nichts in Deinem Vertrag steht). Dann musst Du eben Urlaub nehmen.