Ist das Warenbetrug?

7 Antworten

Guten Tag!

1) Strafrecht

Aus strafrechtlicher Sicht könnten Sie tatsächlich einen Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB begangen haben. Der Betrug setzt voraus, dass sie eine andere Person über Tatsachen getäuscht haben, um ein Irrtum zu erregen und diesen zu einer Vermögensverfügung zu verleiten (= Handeln, Dulden oder Unterlassen des Opfers, was sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt). Der Tatbestand verlangt Vorsatz, fahrlässiges Handeln wird nicht bestraft.

--> Sollten Sie vorher bereits gewusst haben, dass Sie die Aktivierungssperre bei Verkauf des Gerätes nicht entfernt und trotzdem das Gerät an den Käufer, ohne ihm diese Tatsache mitzuteilen, verkauft haben, würde eine Täuschung vorliegen. Darüber hat der Käufer auch geirrt. Dadurch, dass er nichts davon wusste (erst im Nachhinein), hat er mit Ihnen einen Kaufvertrag abgeschlossen, mithin eine Vermögensverfügung getätigt. Ein Betrug ist in diesem Fall zu bejahen. ABER: es scheint, als hätten Sie die Aktivierungssperre selber nicht gemerkt, als Sie Ihr Gerät zurückgesetzt haben. Ich würde daher ein vorsätzliches Handeln Ihrerseits ausschließen, ein Betrug liegt demnach nicht vor. Der Verkäufer kann sich aber trotzdem vorbehalten, einen Strafantrag gegen Sie stellen. Es würde dann ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Je nach Beweislage könnte es zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs in der Praxis kommen. Würde daher, was das betrifft, vorsichtig sein!

2) Zivilrecht

Aus zivilrechtlicher Sicht sieht das folgendermaßen aus: Sie haben in der Beschreibung nicht angegeben, dass die Rücknahme etc. ausgeschlossen ist. Bei Privatkäufen können Sie angeben, dass die Gewährleistungsrechte (Rücknahme, Austausch etc.) ausgeschlossen sind. Tun Sie es nicht, richtet sich die Rücknahme etc. nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach denen des Gewährleistungsrechts gemäß §§ 434 ff. BGB. Der Käufer könnte entweder a) Nacherfüllung verlangen oder den Kaufpreis mindern (wäre hier in der Entfernung der Aktivierungssperre, was er übrigens auch wollte), b) Vom Vertrag zurückgetreten oder 3) Schadensersatz verlangen, wenn ein Sachmangel gegeben ist.

--> Der Sachmangel liegt hier in der Aktivierungssperre. Das Gerät eignet sich mit der Aktivierungssperre nicht für die gewöhnliche Verwendung, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist (es gibt in der Regel keine Aktivierungssperre bei iPhones, die weitergegeben beziehungsweise verkauft werden). Der Ist-Zustand des Kaufgegenstandes weicht somit vom Soll-Zustand ab. Außerdem hat der Käufer Sie kontaktiert und nach Ihren Daten gefragt, um die Aktivierungssperre zu entfernen. Diese ist weiterhin vorhanden. Nun verlangt er Rücknahme des Gerätes. Das könnte man als Rücktritt vom Vertrag werten. Ein Rücktritt führt dazu, dass alle Leistungen aus dem Vertrag zurückgewährt werden (Kaufpreis gegen Kaufgegenstand). Sollte der Käufer all dies nachweisen können, könnte er zivilrechtlich dies im Rahmen der Leistungsklage aus der ZPO gegen Sie geltend machen. Das kann teuer werden!

Aus strafrechtlicher Sicht = Strafantrag Seitens des Käufers wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB gegen Sie möglich.

Aus zivilrechtlicher Sicht = Leistungsklage des Käufers nach der ZPO auf Rückabwicklung des Kaufvertrages nach dem Gewährleistungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin seit 2010 Macuser und seit 2012 iPhoneuser

An deiner Stelle würde ich mich informieren, wie du dem Käufer da schnell helfen kannst.

Du kannst ihm anbieten, dass du in einem gewissen Zeitraum versuchst dieses Problem zu lösen und falls es nicht klappt, dass er es dir zurückgeben kann.

Ob das jetzt ein Betrug ist, der tatsächlich angezeigt werden kann, kann ich nicht einschätzen. Wenn Du verschwiegen hast, dass eine iCloud Sperre drauf ist und das wusstest, dann möglicherweise ja.

Aber weg vom Strafrecht. Es gibt noch das Zivilrecht. Und da ist es völlig egal, ob Du Rücknahmen ausgeschlossen hast oder nicht. Wenn in der Beschreibung nicht klar beschrieben war, dass eine iCloud Sperre drauf ist, dann hat das Gerät einen Sachmangel und Du bist zur Behebung dieses verschwiegenen Sachmangels verpflichtet. Wenn Du das nicht durch Herausgabe des Passwortes (oder Löschen des Gerätes in deinem iCloud Account - https://support.apple.com/de-de/HT201441 ) machen willst, dann bist Du verpflichtet das Gerät zurückzunehmen und ein Richter würde dich vermutlich dazu verurteilen.

Hast du das Handy als funktionsfähig und auf Werkseinstellung verkauft? Dann muss es das auch sein, sonst ist es Betrug

Numbsession 
Fragesteller
 14.04.2023, 20:07

Funktionsfähig ja das mit der Werkseinstellungen hatte ich erst gesagt als das mit dem sperrcode kam, ist es dennoch Betrug?

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Hey,

naja Betrug setzt immer voraus, dass Du mit Vorsatz gehandelt hast um Dich zu bereichern. Ich bin zwar kein Anwalt - aber Betrug wird es wohl nicht sein.

Dennoch musst Du natürlich den Mangel an der Ware beheben. Denn die Sachmangelhaftung bleibt natürlich bestehen.

Also sprich er kann privatrechtlich gegen Dich vorgehen.

Meld Dich bei ihm und klärt das wie Erwachsene

Lieber Gruß und schönes WE