Ist das schlechte Gewissen gerechtfertigt?

9 Antworten

Ich würde auch sagen dass das Standard ist. Zumindest war es das vor 25 Jahren. Sie darf nur nicht unter 14 sein. Ich hatte damals aber auch irgendwie ein schlechtes Gewissen und das absolut grundlos.

Es ist nicht gerechtfertigt.

Sie ist über 13. Davon abgesehen plant man es selten im voraus , dass sowas passiert. Genieße und freue dich daran.

Es is was sehr schönes.

mit 14 ist das ok, wenn sie es auch wollte. ist ja auch nur 2 jahre jünger

Strafbar wäre es, wenn sie noch keine 14 Jahre alt wäre.

Libertinaerer  20.04.2024, 03:41

Und das auch nur in Deutschland, nicht aber in Österreich und die Schweiz, wo zumindest 13 noch legal wäre (in Österreich bedingt auch 12).

Folgen hätte es aber in Deutschland üblicherweise dennoch nicht. Es gibt im § 176 Abs. 2 StGB extra eine Ausnahmeregel für solche Fälle.

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Ist das schlechte Gewissen gerechtfertigt?

Jedenfalls nicht aus den von dir angeführten Erwägungen.

Ein schlechtes Gewissen wäre ggf. verständlich, wenn sie den Sex nur dir zuliebe hatte, weil sie dich liebt und Angst hatte, dich sonst zu verlieren, und Du sie nicht wirklich liebst, sondern einfach nur Sex haben wolltest.

wegen ihres Alters.

Vollkommen unbegründet. Mit 14 weiß man, was man will, Sex gehört dazu - das liegt in unserer Natur - und Mädels sind den Jungs in dem Alter ca. 2 Jahre in der Entwicklung voraus. Top gelaufen.

Ist das nicht sogar irgendwie strafbar?

Nein. Weder in Deutschland, noch in Österreich, noch in der Schweiz.

es ist irgendwie plötzlich und ohne "Planung" passiert.

Das Allerschlimmste ist "geplanter Sex". Und der beste Sex ist spontaner.

Zumindest wenn dennoch verhütet wurde.

Also weiter viel Glück euch beiden! :-)