Ist das noch Notwehr (Betrunkener mit Luftgewehr)?
Hört man leider öfter dass betrunkene Idioten auf Tiere schießen, und das dann geil finden... Aber unsere Gegend ist das ein ticken anders, hier trauen die sich besoffen im Gebüsch zu liegen und auf deine Freundin zu schießen während ihr draußen seid... Natürlich kommt man auf ihn zu und er lädt sein Gewehr nach, und schießt wieder, und bekommt danach in die Fresse.
Da liegt er, ein erwachsener Mann der es lustig findet auf Tiere und Menschen zu schießen. Das ist nur ein Fall von hier, mit Luftgewehre ist hier jeden Monat was los.
Was meint ihr?
Vor ein paar Jahren wurde in unserer Straße ein Fenster zerschossen, die haben dann reingepinkelt und da lagen projecktile. Nicht zu vergessen, es wurde eine Pfefferminzlikör gefunden
So ein projecktil tut auch weh und kann einen Zentimeter ins Fleisch eindringen.
Wo lebst Du? In den Bronx?
50000 Einwohner stadt
5 Antworten
Da ruft man die Polizei an, damit sie sich drum kümmert.
Aber vielleicht würde ich dem Täter zusätzlich eine reinhauen und dafür gern auch die Strafe antreten (wenn es dann keine Notwehr war, sondern Selbstjustiz).
Polizei rufen - aber wenn man ihn "kampfunfähig" (in einem Gewissen Rahmen) macht, weil er weiter auf einen schießt, dann ist das in meinen Augen Notwehr.
Grundsätzlich wenn einem sowas passiert: Exekutive (Polizei) anrufen, Täter mit Nachdruck darauf hinweisen es zu unterlassen, bei Gefahr entwaffnen und festhalten. Wird der Täter rabiat darf man sich verteidigen.
Als Bürger hat man nicht nur das Recht das zu tun sondern eigentlich die Pflicht einen Straftäter bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte zu „beschäftigen“.
Wenn man so etwas beobachtet: Polizei anrufen und Täter nicht aus den Augen verlieren, bei Gefahr einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung einschreiten.
Festhalten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte ist keine Straftat sondern die Erfüllung bürgerlicher Pflichten! Man darf den Täter aber nicht fesseln oder Ähnliches.
Das es um AT geht, steht nicht in der Frage. Hier in Deutschland ist das erlaubt. Natürlich nicht bei "Bagatellstraftaten" wie z.B. einen Ladendiebstahl unter 50 euro. Aber gefährliche Körperverletzung, oder gar versuchter Totschlag, und Verstoss gegen das Waffengesetz sind ausreichende Gründe für eine vorläüfige Festnahme durch jedermann mit Fixierung.
Wieso erstattet ihr keine Anzeige? das is auch mitn Lufgewehr strafbar.
tiere anzuschießen kann jeder melden und eine straftat zu sehen und nichts zu tun is eig unetrlassen hilfeleistung wenn jemand verletzt wird.
Die haben den sein Luftgewehr in den Fluss geworfen, und der hat den Typen eine Ordentliche schelle gegeben
Ja ich find's auch echt krank
Man darf den Täter aber nicht fesseln oder Ähnliches.
Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO durch Jedermann erlaubt auch festhalten und notfalls fesseln oder einsperren.