Ist das noch Notwehr (Betrunkener mit Luftgewehr)?


26.08.2021, 06:09

Vor ein paar Jahren wurde in unserer Straße ein Fenster zerschossen, die haben dann reingepinkelt und da lagen projecktile. Nicht zu vergessen, es wurde eine Pfefferminzlikör gefunden

So ein projecktil tut auch weh und kann einen Zentimeter ins Fleisch eindringen.

5 Antworten

Da ruft man die Polizei an, damit sie sich drum kümmert.

Aber vielleicht würde ich dem Täter zusätzlich eine reinhauen und dafür gern auch die Strafe antreten (wenn es dann keine Notwehr war, sondern Selbstjustiz).

Polizei rufen - aber wenn man ihn "kampfunfähig" (in einem Gewissen Rahmen) macht, weil er weiter auf einen schießt, dann ist das in meinen Augen Notwehr.

Grundsätzlich wenn einem sowas passiert: Exekutive (Polizei) anrufen, Täter mit Nachdruck darauf hinweisen es zu unterlassen, bei Gefahr entwaffnen und festhalten. Wird der Täter rabiat darf man sich verteidigen.
Als Bürger hat man nicht nur das Recht das zu tun sondern eigentlich die Pflicht einen Straftäter bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte zu „beschäftigen“.

Wenn man so etwas beobachtet: Polizei anrufen und Täter nicht aus den Augen verlieren, bei Gefahr einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung einschreiten.

Festhalten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte ist keine Straftat sondern die Erfüllung bürgerlicher Pflichten! Man darf den Täter aber nicht fesseln oder Ähnliches.

ZuumZuum  26.08.2021, 07:42

Man darf den Täter aber nicht fesseln oder Ähnliches.

Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO durch Jedermann erlaubt auch festhalten und notfalls fesseln oder einsperren.

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sa652ma  26.08.2021, 07:45
@ZuumZuum

Fesseln und einsperren (verhaften) darf man nicht, zumindest in AT, dazu ist nur die Exekutive berechtigt. Eine vorläufige Festnahme kann sonst schnell zur Freiheitsberaubung werden und dann hat man eine Strafe an der Backe.

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ZuumZuum  26.08.2021, 07:57
@sa652ma

Das es um AT geht, steht nicht in der Frage. Hier in Deutschland ist das erlaubt. Natürlich nicht bei "Bagatellstraftaten" wie z.B. einen Ladendiebstahl unter 50 euro. Aber gefährliche Körperverletzung, oder gar versuchter Totschlag, und Verstoss gegen das Waffengesetz sind ausreichende Gründe für eine vorläüfige Festnahme durch jedermann mit Fixierung.

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sa652ma  26.08.2021, 08:05
@ZuumZuum

Hab mich gerade eingelesen bezüglich DE. Stimmt, fesseln wäre in diesem Fall gestattet. Wieder was dazugelernt, danke. 😊

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ZuumZuum  26.08.2021, 08:18
@sa652ma

Kein Problem. Obwohl sich unsere Länder in vielen rechtlichen Dingen ähnlich sind, gibt es hin und wieder doch gravierende Unterschiede.

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Wieso erstattet ihr keine Anzeige? das is auch mitn Lufgewehr strafbar.

NamelessFighter 
Fragesteller
 26.08.2021, 06:11

Das ist nicht mir passiert

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ewigsuzu  26.08.2021, 06:13
@NamelessFighter

tiere anzuschießen kann jeder melden und eine straftat zu sehen und nichts zu tun is eig unetrlassen hilfeleistung wenn jemand verletzt wird.

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NamelessFighter 
Fragesteller
 26.08.2021, 06:14
@ewigsuzu

Die haben den sein Luftgewehr in den Fluss geworfen, und der hat den Typen eine Ordentliche schelle gegeben

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Ja ich find's auch echt krank