6 Antworten
Es gab schon Anzeigen und auch Urteile, aber es hängt immer vom Kontext ab.
Da du ja aber offensichtlich eh weißt, dass es kritisch werden könnte, weißt du auch, dass es ein unschönes Wort ist. Also benutze andere Bezeichnungen auch beim normalen Reden, so wird es dir auch nicht unpassend rausrutschen.
Ob Worte in Deutschland strafbar sind, kommt immer auf den Kontext an. Beim N-Wort ist das genauso. Wenn etwas vom Gericht als herabwürdigend festgestellt wird, kannst du dafür bestraft werden. Dabei ist es prinzipiell egal, um welches Wort es sich handelt. Allerdings ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass das N-Wort gegen einen Schwarzen schwerer bestraft werden würde, als ein A-Loch gegen eine random Person.
Es ist (grundsätzlich) nicht strafbar, ebenso wie das W-Wort.
Beides kann als Beleidigung empfunden werden, wobei das W-Wort in Kenntnis der Geschichte die schlimmere Beleidigung darstellt.
Es kommt nicht drauf an, dass du es sagst, sondern wie du es sagst.
Das N-Wort mit Eger kann man noch durchgehen lassen, weil dies einfach eine Bezeichnung für die dunkelhäutige Rasse ist.
Das N-Wort mit Igger dagegen, das sollte lieber nicht fallen. Es ist nämlich gezielt gegen diejenigen Afros gerichtet, die unter der Sklaverei gelitten haben. Dort hat man sie als solche nämlich beschimpft.
Nein, ich bin mit dem Wort mit Eger groß geworden. Hab es immer noch im Gebrauch. Die Dunkelhäutigen haben keine Schwierigkeiten damit.
Und eines sage ich offen: ich lasse mich vom deutschen Staat nicht mundtot machen. Das ist das Ziel, was Parteien, wie SPD, CDU, etc. nämlich haben.
Je nach Generation und auch je nach Richter gibt es natürlich auch Ausnahmen und ein gnädiger Richter mag hier mildernde Umstände aufgrund der Zeit in der man groß geworden ist, walten lassen.
Aber grundsätzlich ist sich jeder der kränkenden Wirkung bewusst und darauf kommt es denen an.
Nein, die kränkende Wirkung ist von der Gesellschaft gewollt. Aber auf die pfeif ich sowieso
Kannst du gern tun. Aber wenn du dem Richter das so sagst, würde die Strafe eher höher als niedriger ausfallen.
Das wäre ein schlechter Richter, weil er sich nur von denen leiten lässt, die uns mundtot machen. Und sowas nennt sich also Rechtsstaat. Schon klar.
Nein, ich bin mit dem Wort mit Eger groß geworden.
Und jetzt bist du zu alt = nicht mehr lernfähig?
ich lasse mich vom deutschen Staat nicht mundtot machen.
Oh mann... 🙄
Lernfähig gerne, aber nicht dazu, so einen Unfug mitzumachen, den der Staat da verlangt.
Soweit ich weiß, nicht. Aber es ist unüblich geworden, da degradierend..
Faktisch gesehen stimmt das zwar, aber auch nur sehr eingeschränkt. Wenn es um eine wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit geht und die Verwenduung des -eger Wortes einen Sinn hat, dann kommt man da wahrscheinlich gut raus.
Auf der Straße hingegen ist das wahrscheinlich relativ egal, weil das N Wort nicht zum täglichen Sprachgebrauch eines Deutschen gehört und allgemein bekannt ist, dass dies für eine schwarze Person beleidigend sein kann und daher davon auszugehen ist, dass eine Ehrverletzung / Provokation bewusst und beabsichtigt war. Ob man es jetzt vor Gericht mit e oder i auslegt, wird dem Richter dabei relativ egal sein. Es klingt einfach zu sehr nach ner schlechten Ausrede.