Ist das erlaubt?

3 Antworten

Eine Klassenfahrt ist ja im weitesten Sinne auch Unterricht. Ich würde mal meinen, dass es da kein Verbot im eigentlichen Sinne gibt.

LDanne  10.02.2024, 13:19

Eine Klassenfahrt ist nicht "im weitesten Sinne auch" Unterricht, sondern voll und ganz eine hundertprozentige Unterrichtsveranstaltung.

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Still  10.02.2024, 13:22
@LDanne

Nennen wir es eine "schulische" Veranstaltung, denn Schlafen ist im Lehrplan nicht erfasst ; - )

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LDanne  10.02.2024, 13:24
@Still

Du kannst es "nennen", wie du willst, aber natürlich ändert das nicht das geringste an der Rechtslage, und die ist natürlich klar und eindeutig. Und es hört auch nachts beim Schlafen nicht auf, eine Unterrichtsveranstaltung zu sein.

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Still  10.02.2024, 13:35
@LDanne

In der Frage geht es darum, dass ein Schüler zum Zwecke des Schulausfluges an eine andere Schule wechselt.......

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Still  10.02.2024, 13:40
@LDanne
dass er eventuell mit seiner alten Klasse auf Klassenfahrt fährt, was allerdings in einem Zeitfenster wäre, in dem wir in der Schule wären

Doch! ohh!

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LDanne  10.02.2024, 14:41
@Still

Nein. Selbst wenn das so wäre, täte es natürlich überhaupt nichts zur Sache, aber er wechselt selbstverständlich nicht die Schule, nur weil er ein paar Tage an einer Unterrichtsveranstaltung einer anderen Schule teilnimmt. Du möchtest mal nachlesen, was ein Schulwechsel ist.

Und viele viele andere Grundlagen.

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https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p43

SchulG NRW §43

"(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird."

Es ist wirklich so einfach.

Eine Klassenfahrt ist erst mal eine Unterrichtsveranstaltung, ganz egal an welcher Schule sie stattfindet. Ob der Schulleiter mitspielt, liegt in seinem Ermessensspielraum und er wird das im Einzelfall entscheiden, nach Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Die paar Tage sind natürlich auch nicht "längerfristig", also wird die Schulaufsichtsbehörde gar nicht erst eingeschaltet.

Das wird wohl weder die alte noch die neue Schule erlauben