Ist das ein garantiefall oder nicht? Hilfe?

12 Antworten

Das ist ein Schaden nach Punkt 5 der Garantie-Ausschlussgründe. Hier wurde der Monitor mechanisch beschädigt.

Unter Garantie fallen nur schäden, die praktisch ab Werk vorhanden sind, also Material- oder Montagefehler, z.B. fehlerhafte Lötung von BGA-Bausteinen, die nur über den Druck der Nacghbarlötstellen einen kontakt haben, diesen nach einiger Zeit durch Wärmedehnung verlieren, oder damals diese "Elko-Pest" wo sich die Kondensaturen innerhalb der Garantiezeit aufblähten. Schäden durch irgend einen Bruch gehen ysehr selten als Garantiefall durch…

Ich hab ein monitor von msi und ich weiß nicht ob das jetzt ein garantiefall ist oder nicht.

Dass du einen Monitor von MSI bekommen hast, ist bestimmt kein Garantiefall, sondern die vertraglich geschuldete Leistung.

Wenn deine eigentliche Frage war, ob der Sprung in der Bildschirmoberfläche ein Garantiefall ist, befürchte ich fast, dass mit der Gegenfrage "Wie kam es denn zu dem Sprung im Bildschirm?" alles gesagt sein dürfte.

Nein, das ist kein Garantiefall. Da hat jemand den Monitor mechanisch beschädigt. Derjenige, der das gemacht hat, der müsste für den Schaden aufkommen.

Für mich sieht es nach einem Sturzschaden durch herunter fallen aus, und ist damit (normalerweise) ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Elektronik studiert, Abschluss als Dipl.-Ing.

Das Problem ist doch nicht einfach so plötzlich aufgetreten, oder? Für mich sieht das so aus, als ob da Gewalt im Spiel war. Ich schätze das Ding ist entweder runter gefallen oder etwas ist dagegen geknallt. Beides fällt nicht unter die Garantie.