Ist 17 und 25 vertretbar?

13 Antworten

Ein Kumpel von mir war 24 seine Freundin damals 14 als sie zusammenkamen. Sie haben inzwischen 2 Kinder zusammen und in ein paar Jahren voraussichtlich silberne Hochzeit. Also klar geht das wenn beide es wollen.

Hallo,😊

Ich glaube es ist echt Ansichtssache und kommt auf den Menschen an. Ich finde sowas vorstellbar und nicht verwerlich, da meiner Meinung nach der Altersunterschied noch vertretbar ist.

Jedoch kommt es hauptsächlich auf die zwei Personen an.

Ich spreche ais eigener Erfahrung. Das ist kein Problem, zumindest anfänglich. Es kann allerdings irgendwann doch der Punkt kommen, wo der Alltag zu unterschiedlich ist/wird. Der eine geht arbeiten, will vielleicht Familie, die andere will studieren, vielleicht dafür wegziehen, eben das junge Leben genießen.

Je älter beide sind, desto unwichtiger ist der Altersunterschied.

Das passt gut für zumindest viele Jahrzehnte.

Aber Mann und Frau wurden so evolviert, dass sie nach einigen Jahrzehnten Lust auf Trennung haben - egal wer älter ist und wie groß der Altersunterschied ist. Oft bleiben sie nur aus finanziellen oder Image- Gründen zusammen.

Nun man sollte noch ein Jahr warten bis sie 18 ist und dann kann man es probieren bezüglich Beziehung. Gut es sind 8 Jahre Altersunterschied was noch vertretbar wäre (zumindest aus meiner Sicht). Alles unter 10 Jahre Altersunterschied sollte nicht "so große Probleme" machen.

markipoohh  22.01.2023, 11:53

Wieso sollte man warten, bis sie 18 ist?

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markipoohh  22.01.2023, 12:28
@Utaker

Das spielt überhaupt keine Rolle und macht keinen Unterschied.

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Utaker  22.01.2023, 12:30
@markipoohh

Wenn sie noch minderjährig ist (17) macht man sich strafbar? mit 18 nicht das meine ich

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markipoohh  22.01.2023, 12:34
@Utaker

Man macht sich nicht Strafbar. Lies dir doch mal bitte das Gesetz durch. Ab 14 spielt das Alter deines Partners keine Rolle. Hauptsache der ist 14 oder älter und es wird keine Zwangslage ausgenutzt oder Geld geboten.

14 und 50 z.B. wäre also unter solchen Bedingungen legal.

Ab 16 spielen die Bedienungen keine Rolle mehr.

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allocigar78  09.06.2023, 14:33
@markipoohh

Das mit der Zwangslage und Geld geboten gilt unter 18. Unter 16 wäre zusätzlich strafbar wenn der andere über 21 ist und eine ggf. nicht vorhandene sexuelle Selbstbestimmung des/der unter 16 jährigen ausnutzen würde. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber aber davon aus dass die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ab 14 vorhanden ist.

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