Islamisch Heiraten - Rechtliche Frage?
Guten Abend,
Mein muslimisch, arabischer Partner und ich möchten islamisch heiraten. Ich habe mich damit schon sehr viel befasst. Jedoch bleibt mir eine Frage im Kopf, welche ich mir noch nicht beantworten konnte. Eventuell kann mir jemand zu diesem Thema etwas mitteilen.
Wenn ich islamisch, heirate und einen Vertrag unterschreibe, ist dieser in Deutschland rechtens? muss ich in diesen Ehe Vertrag unbedingt reinschreiben, wie zum Beispiel im Falle einer Scheidung beziehungsweise Trennung mit Kindern verbleiben die Kinder bei der Mutter oder wie zum Beispiel, dass mein Mann nur eine Ehefrau heiraten darf ich habe des Öfteren gelesen, dass im Falle einer Scheidung Kinder bei dem Mann verbleiben. Nun frage ich mich, ob der Ehe Vertrag wirklich so rechtens ist wie eine standesamtliche Trauung? Muss ich als Christin irgendwelche Befürchtungen haben in Klammern rechtlich ich akzeptiere die islamische Trauung. Jedoch gehe ich davon aus, dass diese nicht rechtskräftig in Deutschland ist. Wenn ich mich trennen möchte, dann trenne ich mich.
6 Antworten
Eine Islamische, christliche, jüdische oder meinetwegen auch eine hinduistische Eheschließung ist gesetzlich betrachtet nichtig. Wenn die Eheschließung ausschließlich in der Moschee stattgefunden hat, ist die Ehe rechtlich gesehen unwirksam und wird rechtlich nicht anerkannt, ihr würdet im Auge des Gesetzes weiterhin als unverheiratet gelten.
Eine offizielle Eheschließung kann nur über das Standesamt erfolgen. Nur mit einem standesamtlichen Dokument, besser bekannt als Heiratsurkunde ist die Ehe aus gesetzlicher Sicht gültig.
Das bedeutet gleichzeitig das für eure Ehe das deutsche Recht gilt im Falle einer Scheidung. Das betrifft z.B das Sorgerecht für die Kinder, Unterhaltszahlungen, Umgangsrechte gegenüber der gemeinsamen Kinder oder die Vermögensaufteilung. Religiöse Hintergründe werden im Scheidungsprozess nicht berücksichtigt.
Welcher Glaubensgemeinschaft das Ehepaar angehört hat, ist für das Gericht völlig belanglos! Das Scheidungsrecht ist für alle ausnahmslos gleich.
Islamische Ehevertraege sind in DE grundsaetzlich gueltig, solange sie nicht gegen die oeffentl. Ordnung oder die guten Sitten verstossen. Nur islamisch geschlossene Ehen werden in DE rechtlich nicht anerkannt. Daher greifen hier im Falle einer Scheidung/Trennung auch keine rechtlichen Folgen wie Unterhalt, Rentenausgleich oder das Erbrecht.
In DE ist es i.d.R. sowieo ueblich, Kinder von "Single" Muettern bei der Mutter zu belassen. Dennoch kann es nicht schaden, deinen diesbzgl. Wunsch in den Ehevertrag aufzunehmen. Einfach: im Falle einer Scheidung verbleibt das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine bei der Mutter. Und dieses laesst du dann bitte auch im Kinderausweis vermerken.
Eine islamische Hochzeit hat in Deutschland keine Bedeutung.
Vor dem Gesetzt seid ihr weiter unverheiratet.
Ein (Ehe)Vertrag kann aber vertragliche Gültigkeit haben. Dann darf er aber nichts enthalten, was deutschem Gesetz, oder der Verfassung widerspricht.
Du brauchst definitiv eine standesamtliche Trauung. Die kann durch nichts Anderes ersetzt werden. Ein Ehevertrag kann zwar von Vorteil sein, ist aber nicht zwingend notwendig.
Eine islamische Hochzeit hat wie eine christliche Hochzeit keine Bedeutung. Man muss immer zusätzlich aufs Standesamt.