Islam: gefundenes Handy behalten?

9 Antworten

Deine Eltern sind in diesem Fall schlechte Muslime. Und du machst dich zu ihrem Komplizen, wenn du mit diesem Wissen das Handy nicht dem rechtmäßigen Eigentümer zurück gibst, oder deine Eltern dazu drängst es zu tun. - Eigentlich sagt einem schon der Verstand. dass es wie Diebstahl zählt, wenn man fremdes Eigentum einfach behält. - Das ist absolut "haram" und bringt ohne Buße einige "Extrarunden" in der islamischen Hölle.

MaryamAll 
Fragesteller
 26.12.2014, 23:33

meine Eltern sind Christen. Und nochmal: Ich stelle diese frage weil ich mich nämlich nicht zum komplitzen machen möchte sondern richtig handeln will.

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homme  26.12.2014, 23:37
@MaryamAll

Sehr gut, dann weißt du ja was du jetzt zu tun hast. Und deinen Eltern kannst du sagen, dass "wahre Christen" sich nicht so verhalten würden wie sie. - Sie müssten noch manches lernen.

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BVB565  27.12.2014, 02:05

Wenn man eine Sache findet, ist man laut StGB VERPFLICHTET, die Sache im Fundbüro abzugeben. Holt der Eigentümer diese Sache nicht innerhalb von 6 Monaten ab, wirst du vom Fundbüro gefragt, ob du die Sache nehmen möchtest. ERST DANN gehört die Fundsache dir.

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RobertLiebling  27.12.2014, 11:47
@BVB565
ist man laut StGB VERPFLICHTET, die Sache im Fundbüro abzugeben.

Die Pflicht ergibt sich in diesem Fall aus dem BGB (§§ 965 ff. BGB). Und man muss den Fund nur anzeigen, eine Ablieferungspflicht besteht nicht.

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wenn ihr hier in deutschland lebt und das handy nicht im fundbüro abgebt, ist das fundunterschlagung und kann sogar mit gefängnis bestraft werden.

da interessiert nicht, was im koran steht, sondern es gelten die deutschen gesetze.

im übrigen stell dir mal vor, du hättest dein handy verloren udn de rfinder nutzt es oder schenkt es seinem kind, anstatt es abzugeben.

MaryamAll 
Fragesteller
 26.12.2014, 23:27

Deswegen habe ich diese Frage gestellt, weil ich keine möglichkeit habe das handy an den besitzer zurück zu geben

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larry2010  27.12.2014, 14:59
@MaryamAll

wie gesagt gib das handy im fundbüro ab. die kümmern sich drum.

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MaryamAll 
Fragesteller
 26.12.2014, 23:28

auch wenn ich nicht weiß was der satz "wenn ihr hier in deutschland lebt" hier zu suchen hat

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FloydPepper  27.12.2014, 23:34
@MaryamAll

Wenn Ihr in Deutschland lebt, gelten für Euch die deutschen Gesetze. Erst danach spielt es eine Rolle, ob etwas "haram" oder "halal" ist. Das mag in anderen Ländern anders sein - aber wir sind hier nicht in anderen Ländern. Deshalb ist des Satz "wenn Ihr hier in Deutschland lebt" völlig angebracht und angemessen.

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99JackyJack  28.12.2014, 05:43
@MaryamAll

Weißt du, in Deutschland sind Staat und Religion getrennt. Alles was der Staat heute macht, passiert nicht aus religiösen Gründen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen ;-) In Deutschland gelten die Gesetze als Regeln, nicht die Religion. Deswegen finde ich es bescheuert, wenn z.B. eine Frau in Dubai oder so vergewaltigt wird und dann in den Knast kommt, nur weil im Koran steht, dass man vor der Ehe keinen Sex haben darf. Wer denkt sich denn so'n Schwachsinn aus?

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Mal abgesehen davon ist es sogar eine Straftat wenn ihr das Handy einfach behaltet (Unterschlagung)

Handys werden in der Regel immer als gestohlen gemeldet, und sind damit registriert. Findet man das Handy bei Dir, dann wirst Du ein dickes Problem haben. Gib das Handy im Fundbüro ab, und sag Deinen Eltern Du hast es verloren. Lag dann mal halt Unglück auf dem Ding. Damit wären dann alle Probleme vom Tisch.

Ich begreife zwar überhaupt nicht, warum du diese Frage unter Religionsfragen bringst, denn unser geltendes deutsches Recht ist allein maßgeblich, aber schauen wir doch mal, was laut Scharia passieren könnte...

"Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Beispiele: Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, UNTERSCHLAGUNG, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping, usw. Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie langes Einkerkern, Verbannung, Auspeitschung, Geldstrafen und sogar die Todesstrafe. "

http://wahre-sunnah.de.tl/Scharia.htm

Nach deutschem Recht klingt es jedenfalls so:

"Wer Fundsachen nicht wieder dem Berechtigten zukommen lässt, macht sich grundsätzlich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen."

Irgend wie doch menschlicher, oder?