Interviews aufheben?

3 Antworten

Das kommt uf die Art und Weise Deines Interviews an. Gesprochene Worte sind genau wie geschrieben geistiges Eigentum, was ohne weiteres nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden darf. Hast Du Dein Interview als solches angekündigt, haben die Teilnehmer Ihr Einverständnis durch schlüssige Handlung zur Gesprächsverwendung erteilt. Damit kannst DU dann Deine Arbeit auf diese Gespräche aufbauen. Damit Du aber später keine rechtlichen Probleme erhälst, musst Du die Gesprächsteilnehmer in der Arbeit nicht namentlich benennen, und Du musst die Aufnahmen aufheben. Diese Aufhebungspflicht geschieht bei Dir dann aus Selbstschutz, da man Dir sonst vorwerfen könnte, dass Du Passagen verfremdet dargestellt hast, oder Passagen unerlaubt zitierst. Dementsprechend ist die Aufbewahrung kein Archivproblem, sondern vielmehr ein rechtliches. Dabei solltest Du auch Wünschen zur Löschung der AUfnahmen generell nicht nachkommen. Die Uraufnahme beweist ja schließlich und letzendlich das Gesagte.


alessama 
Beitragsersteller
 23.10.2010, 14:23

Danke sehr, werd ich also dann lieber machen....

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In der Medienwelt besteht eine Pflicht zur Nachweissicherung.

Ehemals waren es 12 Jahre, die solche Tondokumente aufbewahrt werden mussten, ob sich die Frist mittlerweile verkürzt hat, kann ich Dir aus dem Stegreif nicht sagen.

Auch Radiosendungen (selbst die von Internetradios) müssen entsprechend archiviert werden.

Am besten ist es, die Bänder auf eine CD zu überspielen und die dann sicher zu verwahren.


alessama 
Beitragsersteller
 23.10.2010, 14:24

Danke für die schnelle Antwort, speicher alles auf CD! VG

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Du musst oder Interview oder mindestens eine Gesprächsnotiz über das Interview aufheben. Im Falle, jemand möchte, dass du das Interview löscht, den Inhalt aber verwenden darfst, mache also eine Gesprächsnotiz darüber. Kannste hier nachlesen (als Beispiel): http://www.wiwi.uni-passau.de/2403.html


alessama 
Beitragsersteller
 23.10.2010, 14:24

Danke!

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