Interpretationsfreiraum bei folgendem Satz?
"Du bekommst Kindergeld bis du 25 bist oder deine Ausbildung abgeschlossen hast."
Mein Onkel behauptet man könnte ja einfach bis 70 Ausbildung machen, weil man sich ja für eins der beiden entscheiden kann. Ich sage diesen Freiraum hat man nicht da man eins der beiden Kriterien erfüllen muss, das eine ODER das andere. Er sagt aber da ich kein "entweder" verwendet habe, kann er es sich selbst aussuchen.
Bitte ein mal eure Meinungen dazu ob es diesen Interpretationsfreiraum gibt oder nicht.
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
3 Antworten
"Du bekommst Kindergeld bis du 25 bist oder deine Ausbildung abgeschlossen hast."
- Sobald eine der beiden Abbruch-Bedingungen erfüllt ist, bricht die Leistung ab.
Begründung: Die Bedingungen stehen nach "bis"!
Genauso sieht es in diesem Beispiel aus - nur dass hier zweimal "bis" steht, also zwei Bedingungen genannt werden, die einzeln gelten:
"Du bekommst Kindergeld, bis du 25 bist oder bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast."
Hier kann das Geld also ewig fließen!
Gruß aus Berlin, Gerd
In diesem Fall weiß man was gemeint ist, aber die Aussage mit oder wird oft falsch interpretiert. "solange du unter 25 bist UND die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast" oder "bis du 25 bist oder die Ausbildung abgeschlossen hast, je nachdem was zuerst eintritt" wäre meiner Meinung nach klarer.
Da es sich aber um die Erstausbildung geht und laut BBIG diese aufgrund vom Durchfall in der Prüfung maximal um 1 Jahr verlängert werden kann und die Universitäten Langzeitstudenten ohne Chance auf einen Abschluss auch exmatrikulieren kommt man nie und nimmer zu "Kindergeld bis zur Rente".
Das ist ja jetzt egal es kommt ja nur auf die eine Formulierung meiner seits an woe es in echt aussieht spielt hier ja erstmal keine rolle